Die Steuerklassen 3 und 5 gibt es nur in Kombination miteinander. Daher können auch nur verheirate Steuerpflichtige diese Lohnsteuerklassen beantragen. Vorteilhaft sind sie vor allem dann, wenn die Höhe des Verdienstes sich sehr voneinander unterscheidet. Mit unserem Steuerklassenrechner können Sie genau ermitteln, wann Sie sich für die Steuerklasse 3 entscheiden sollten.
Lohnsteuerklasse 3 – eine von sechs Steuerklassen für Arbeitnehmer
- beide Ehegatten versteuern ihren Verdienst in der Steuerklassen 4
- sie wählen die Steuerklasse 4 im Faktorverfahren
- sie beantragen die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5
Daneben können sie sich hier auch noch zu Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 sowie Steuerklasse 6 informieren.
Hilfreiches Video zu den Steuerklassen 1-6
Nun folgt ein Video zum Thema "Welche Steuerklasse ist die richtige?" von den netten Kolleginnen von "Wir lieben Steuern". Nach einer allgemeinen Einführung wird auf die Steuerklassenwahl Steuerklasse 1 (Minute 1:07), Steuerklasse 2 (Minute 1:34), Steuerklassen 3&5 (Minute 1:57), Steuerklassen 4&4 (Minute 2:34), Steuerklasse 4 mit Faktor (Minute 2:54) eingegangen.
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Wann kann man die Steuerklasse 3 beantragen?
Heiraten zwei Steuerpflichtige, so werden sie nach der Eheschließung in die Steuerklasse 4 eingruppiert. Das geschieht übrigens automatisch mit dem Datenabgleich der Meldebehörden der Kommunen mit dem Finanzamt. Als Arbeitnehmer sollten Sie den Arbeitgeber über die Hochzeit und den nun geänderten Familienstatus informieren. Dann erhalten Sie die folgende Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der Steuerklasse 4. Vergleichen Sie den monatlichen Lohnssteuerabzug mit Hilfe unseres Vergleichsrechners der Steuerklassenkombinationen und entscheiden Sie sich für einen Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. Wann Sie das tun, bleibt Ihnen überlassen. Begründet werden muss Ihr Wunsch nicht. Füllen Sie dazu das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ aus und reichen Sie es unterzeichnet ein.
Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten vor. Das bedeutet, dass die beiden Einkommen addiert werden und dann gemeinsam besteuert werden. Für die gemeinsame Einkommensteuer ist die Wahl der Steuerklassen eigentlich unerheblich – doch von der Kombination der Steuerklasse 3 und 5 profitieren Arbeitnehmer dann, wenn sie unterschiedlich viel verdienen. Den Vorteil merken Sie bei jeder Lohnabrechnung sofort auf dem Konto. Sie müssen dann nicht erst bis zur Jahressteuererklärung warten, bis sie zu viel gezahlte Steuer erstattet bekommen. Außerdem kann es dann auch nicht passieren, dass dieser Ausgleich vergessen wird. Mit dieser Steuerklassenwahl sind Arbeitnehmer zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet.
Was bringt die Lohnsteuerklasse 3?
Während die Versteuerung des Verdienstes mit der Steuerklasse 4 für alle Arbeitnehmer geeignet ist, bei denen beide Ehepartner in etwa gleich viel Lohn bzw. Gehalt erhalten, ist die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 für den meist typischen Fall geeignet, bei dem die Partner unterschiedliche Gehälter haben.
In Deutschland ist es für viele Ehepaare typisch, dass ein Partner weniger verdient. Meist ist es die Frau, die aufgrund der alten Rollenverteilung immer noch weniger Geld mit nach Hause bringt oder ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung verkürzt hat. Wenn der Unterschied zwischen dem Einkommen der Partner sehr groß ist, dann lohnt sich die Kombination der Lohnsteuerklasse 3 und der Steuerklasse 5. Dabei bekommt der Besserverdienende die Steuerklasse 3.
Freibeträge der Steuerklasse 3 im Jahr 2023
Bei der Lohnsteuerberechnung werden in Steuerklasse 3 folgende Freibeträge berücksichtigt:
- Grundfreibetrag: 21.816 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag bzw. Werbungskostenpauschale): 1.230 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag bzw. Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: orientiert sich am Bruttolohn
- Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf): 8.952 Euro
Beispiel für die Steuerklassenkombination 4/4 und 3/5
Der Ehepartner 1 verdient 40.000 Euro im Jahr 2023, Ehepartner 2 arbeitet in Teilzeit und erzielt ein jährliches Einkommen von 20.000 Euro. Das Familieneinkommen liegt also bei 60.000 Euro. Beide Partner werden zusammenveranlagt.
Kombination der Steuerklassen 4/4
Nach der Eheschließung ergibt die Zuordnung zur Lohnsteuerklasse IV diese Besteuerung:
Ehepartner 1 | Ehepartner 2 | |
---|---|---|
Verdienst | 40.000 € | 20.000 € |
Steuer in Steuerklasse 4 | 5.080 € | 731 € |
Lohnsteuer insgesamt | 5.811 € |
Das Ehepaar zahlt insgesamt mehr Steuern als erforderlich, wie man gleich anhand der nächsten Tabelle sehen kann. Die Differenz kann es sich mit einer Einkommensteuererklärung zurückholen.
Kombination der Steuerklassen 3/5
Das Paar möchte die Steuerklassenkombination 3 und 5 nutzen und errechnet:
Ehepartner 1 | Ehepartner 2 | |
---|---|---|
Verdienst | 40.000 € | 20.000 € |
Steuer in Steuerklasse 3 | 1.764 € | |
Steuer in Steuerklasse 5 | 2.792 € | |
Lohnsteuer insgesamt | 4.556 € |
Der Besserverdienende mit der Steuerklasse 3 wird stark entlastet, während der andere Partner einen höheren Steuersatz zugewiesen bekommt. Deutlich wird jedoch, dass jeden Monat bereits mehr Geld auf dem Konto ankommt – bei dem hier ausgewiesenen Unterschied von rund 1.255 Euro im Jahr sind das etwas über 100 Euro monatlich. Doch es gibt einen Nachteil – das Ehepaar führt nun insgesamt zu wenig Steuern ab. Daher ist es verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Es ist mit einer Nachzahlung in Höhe von knapp 1.000 Euro zu rechnen, mit der die Differenz zu oben genannten Lohnsteuer aus der gemeinsamen Veranlagung ausgeglichen wird. Unser Steuerklassenrechner zeigt Ihnen übrigens schon bei der Ermittlung der Lohnsteuer, mit welchen Erstattungen oder Nachzahlungen Sie bei welcher Steuerklassenkombination rechnen können.
Gibt es eine Alternative zur Steuerklassenkombination 3 und 5?
Eine Alternative zur Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ist die Wahl der Steuerklassen 4 mit dem Faktorverfahren. Verheiratete Steuerzahler profitieren von diesem Verfahren, wenn die Verdienstunterschiede zwischen ihnen nicht ganz so hoch sind.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Regierungsentwurf 2023 (Bundesministerium Für Arbeit und Soziales), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Altersentlastungsbetrag
Letzte Aktualisierung am 15.02.2023
Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 15.02.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 16.12.2022
- 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Steuerklassenrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
- 20.11.2022: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2023
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Steuerklassenrechner
- 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
- 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt