Die Steuerklassen 3 und 5 gibt es nur in Kombination miteinander. Daher können auch nur verheirate Steuerpflichtige diese Lohnsteuerklassen beantragen. Vorteilhaft sind sie vor allem dann, wenn die Höhe des Verdienstes sich sehr voneinander unterscheidet. Mit unserem Steuerklassenrechner können Sie genau ermitteln, wann Sie sich für die Steuerklasse 3 entscheiden sollten.
Lohnsteuerklasse 3 – eine von sechs Steuerklassen für Arbeitnehmer
- beide Ehegatten versteuern ihren Verdienst in der Steuerklassen 4
- sie wählen die Steuerklasse 4 im Faktorverfahren
- sie beantragen die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5
Daneben können sie sich hier auch noch zu Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 sowie Steuerklasse 6 informieren.
Wann kann man die Steuerklasse 3 beantragen?
Heiraten zwei Steuerpflichtige, so werden sie nach der Eheschließung in die Steuerklasse 4 eingruppiert. Das geschieht übrigens automatisch mit dem Datenabgleich der Meldebehörden der Kommunen mit dem Finanzamt. Als Arbeitnehmer sollten Sie den Arbeitgeber über die Hochzeit und den nun geänderten Familienstatus informieren. Dann erhalten Sie die folgende Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der Steuerklasse 4. Vergleichen Sie den monatlichen Lohnssteuerabzug mit Hilfe unseres Vergleichsrechners der Steuerklassenkombinationen und entscheiden Sie sich für einen Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. Wann Sie das tun, bleibt Ihnen überlassen. Begründet werden muss Ihr Wunsch nicht. Füllen Sie dazu das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ aus und reichen Sie es unterzeichnet ein.
Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten vor. Das bedeutet, dass die beiden Einkommen addiert werden und dann gemeinsam besteuert werden. Für die gemeinsame Einkommensteuer ist die Wahl der Steuerklassen eigentlich unerheblich – doch von der Kombination der Steuerklasse 3 und 5 profitieren Arbeitnehmer dann, wenn sie unterschiedlich viel verdienen. Den Vorteil merken Sie bei jeder Lohnabrechnung sofort auf dem Konto. Sie müssen dann nicht erst bis zur Jahressteuererklärung warten, bis sie zu viel gezahlte Steuer erstattet bekommen. Außerdem kann es dann auch nicht passieren, dass dieser Ausgleich vergessen wird. Mit dieser Steuerklassenwahl sind Arbeitnehmer zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet.
Was bringt die Lohnsteuerklasse 3?
Während die Versteuerung des Verdienstes mit der Steuerklasse 4 für alle Arbeitnehmer geeignet ist, bei denen beide Ehepartner in etwa gleich viel Lohn bzw. Gehalt erhalten, ist die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 für den meist typischen Fall geeignet, bei dem die Partner unterschiedliche Gehälter haben.
In Deutschland ist es für viele Ehepaare typisch, dass ein Partner weniger verdient. Meist ist es die Frau, die aufgrund der alten Rollenverteilung immer noch weniger Geld mit nach Hause bringt oder ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung verkürzt hat. Wenn der Unterschied zwischen dem Einkommen der Partner sehr groß ist, dann lohnt sich die Kombination der Lohnsteuerklasse 3 und der Steuerklasse 5. Dabei bekommt der Besserverdienende die Steuerklasse 3.
Freibeträge der Steuerklasse 3 im Jahr 2025
Bei der Lohnsteuerberechnung werden in Steuerklasse 3 folgende Freibeträge berücksichtigt:
- Grundfreibetrag: 24.192 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag bzw. Werbungskostenpauschale): 1.230 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag bzw. Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: orientiert sich am Bruttolohn
- Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf): 9.600 Euro
Gibt es eine Alternative zur Steuerklassenkombination 3 und 5?
Eine Alternative zur Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ist die Wahl der Steuerklassen 4 mit dem Faktorverfahren. Verheiratete Steuerzahler profitieren von diesem Verfahren, wenn die Verdienstunterschiede zwischen ihnen nicht ganz so hoch sind.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuerklassen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Steuerklassenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Steuerklassen"
- Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Steuerklassenrechner hinterlegt.
- Anpassen des Steuerklassenrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
- Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite