Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Die optimale Steuerklassenwahl

Thema Steuerklassen ﹣ Optimale Steuerklassenwahl

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Steuerklassenrechner

Der Rechner vom Marktführer ermittelt für Sie Ihre optimale Steuerklassenkombination.

Während ledige Personen in Bezug auf ihre Steuerklasse keine Wahl haben, können Ehepaare zwischen verschiedenen Berechnungsmodellen wählen. Die übliche Steuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer ist die Steuerklasse 4. Diese unterscheidet sich in den Freibeträgen und der zu erwartenden Steuerlast kaum von den Steuern, die ein lediger Arbeitnehmer zu zahlen hat.

Interessant wird die Berechnung der Steuern, wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich sind. Falls das Einkommen eines Partner unter den vorhandenen Freibeträgen liegt, kann auch eine gemeinsame Veranlagung beantragt werden. Kombinieren die Partner die Steuerklassen 3 und 5, werden alle Freibeträge dem Partner in Steuerklasse 3 übertragen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen zahlt so zwar viel mehr Steuern als noch zuvor, die Freibeträge können dagegen vom Partner voll ausgeschöpft werden. Die Steuerlast des Partners mit höherem Einkommen kann sich damit stärker reduzieren, als das geringere Einkommen belastet wird. Da beide gemeinsam wirtschaften, ist auch nur die gemeinsam gesunkene Steuerlast relevant.

Nutzen Sie auch unseren Steuerklassen Rechner zur Ermittlung der optimalen Steuerklasse.

Lohnt sich ein Wechsel?

Ob ein Wechsel zu dieser Kombination lohnt, hängt nicht nur vom Einkommensunterschied, sondern von sehr viel mehr Details ab. So ist es zum Beispiel nur sinnvoll, die Freibeträge eines Geringverdieners auf einen Partner zu übertragen, wenn dieser auch tatsächlich mehr des zusätzlichen Betrages ausnutzen kann als der Partner. Häufig wird diese Kombination genutzt, wenn einer der Partner in einem 450-Euro-Job (520-Euro-Job seit Oktober 2022) angestellt ist. Da diese Arbeit vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, fällt für den Arbeitnehmer keine Steuerlast an. Die Freibeträge können also ohne Verlust abgegeben werden. Schon eine geringe Einkommenssteigerung hätte allerdings eine überproportional steigende Steuerlast zur Folge.

Hilfreiches Video zu den Steuerklassen 1-6

Nun folgt ein Video zum Thema "Welche Steuerklasse ist die richtige?" von den netten Kolleginnen von "Wir lieben Steuern". Ab Minute 3:26 kommt dann der spannende Teil "Welche Steuerklassenkombination sollten wir wählen?" und ab 4:53 dann "Wie kann man die Steuerklasse wechseln?"

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Das Faktor-Verfahren

Um den Anreiz höherer Lohnstufen für die Ehepartner in Steuerklasse 5 nicht zu stark einzuschränken, wurde die Veranlagung nach Steuerklasse 4 mit Faktor eingeführt. Hierbei wird zunächst anhand beider Steuermodelle errechnet, wie stark sich die jeweiligen Steuerlasten voneinander unterscheiden. Die Berechnung der Steuern erfolgt dann zwar wieder für beide Partner getrennt, der Faktor wird jedoch mit einberechnet, um die Gesamtlast zu verringern. Der Faktor bewirkt in den meisten, aber nicht in allen Fällen, dass die Steuerlast von den Unterschieden im Einkommen unabhängig wird. Die Berechnung mit Faktor soll dazu führen, dass auch die geringer verdienenden Partner ihr Einkommen steigern können, ohne damit eine insgesamt schlechtere finanzielle Situation zu riskieren. Die Wahl der Steuerklasse für Ehepaare soll mit dieser Methode der Steuerberechnung auch vereinfacht werden.

Weiterführende Informationen zu Steuerklassen

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 15.02.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 16.12.2022

  • 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Steuerklassenrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
  • 20.11.2022: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2023
  • 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Steuerklassenrechner
  • 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
  • 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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