Im folgenden stellen wir Ihnen Steuerklasse 1 - eine der sechs verschiedenen Steuerklassen in Deutschland vor. Sie suchen nach Informationen zu den anderen Steuerklassen? Hier sind Sie: Steuerklasse 2, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4, Steuerklasse 5, Steuerklasse 6.
Wer erhält die Steuerklasse 1?
Entscheidend für die Zuteilung der Lohnsteuerklasse ist zuerst der Familienstand des steuerpflichtigen Arbeitnehmers. So weist der Fiskus allen ledigen und nicht verheirateten, aber auch den wieder geschiedenen oder verwitweten Steuerpflichtigen die Lohnsteuerklasse 1 zu. Die Steuerklasse 1 kann man also nicht beantragen. Sie gilt nur für Lohn- und Gehaltsempfänger, nicht für selbstständig oder freiberuflich Tätige.
Ab wann gilt die Lohnsteuerklasse 1?
Für die Ausstellung einer digitalen Lohnsteuerkarte genügt die Angabe der persönlichen Identifikationsnummer – in Deutschland ist das kein Problem, denn heute wird sie bereits mit Geburt eines Kindes vergeben. Wer dann erstmals einen lohnsteuerpflichtigen Job antritt, für den eröffnet der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte. Erfüllt der Arbeitnehmer dann die Kriterien „nicht verheiratet“ und „nicht allein Kinder erziehend“, erhält er automatisch die Lohnsteuerklasse 1. Das gilt jedoch nur für einen Voll- oder Teilzeitjob eines Arbeitnehmers. Im sogenannten Minijob (Verdienstgrenze 556 Euro seit 2025) werden monatlich keine Lohnsteuern vom Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt. Möchte ein Steuerpflichtiger ein zweites Arbeitsverhältnis beginnen, so muss er dieses mit der Steuerklasse 6 abrechnen lassen.
Kann die Steuerklasse 1 gewechselt werden?
Nicht verheiratete Steuerpflichtige können die Lohnsteuerklasse nicht frei wählen. Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur bei einer Heirat möglich – zu diesem Zeitpunkt ordnet das Finanzamt den beiden Jungvermählten die Steuerklasse 4 zu, wenn sie denn beide Arbeitnehmer sind. Arbeitnehmer können allerdings beantragen, nach den Steuerklassen 3 und Steuerklasse 5 versteuert zu werden. Sollte der Ehegatte eines Steuerpflichtigen in Steuerklasse 4 versterben, so genießt der Verbliebene den besonderen Schutz des Sozialstaates und wird vorerst in die Steuerklasse 3 eingestuft. Diese gilt für das Todes- und auch noch für das nachkommende Jahr. Erst im dann folgenden Jahr erfolgt die Zuordnung zur Steuerklasse 1. Wenn der zurückbleibende Partner aber Kinder zu versorgen hat, so gilt er als alleinerziehend und erhält die Steuerklasse 2.
Welche Abzüge gibt es bei der Steuerklasse 1?
Die Differenz zwischen der Brutto- und der Nettovergütung bei Arbeitern und Angestellten ergibt sich immer aus den Abzügen für die Lohnsteuer und den Abgaben für die Sozialversicherung. Beides behält der Chef ein und führt die Beträge dann an das Finanzamt und die Krankenkasse ab. Wie viel genau das ist, wird von der Höhe des Einkommens bestimmt. Die fällige Lohnsteuer der Steuerklasse 1 für Ihr Einkommen berechnen Sie am einfachsten mit unserem Lohnssteuerrechner. Mit dem Steuerklassenrechner können Sie als Paar vergleichen, welche Steuerklassenkombination sich als optimal für Sie herausstellt..
Unverheiratete Steuerpflichtige, die auch nicht für ein Kind aufkommen müssen, gelten als steuerlich sehr leistungsfähig und zahlen daher prozentual die meisten Steuern. In Deutschland ist der Steuerklasse 1 hauptsächlich der Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die einkommensabhängige Vorsorgepauschale zugeordnet. Nach Abzug dieser Beträge wird anhand der Grundtabelle die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags berechnet. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers geht davon aus, dass das vereinbarte monatliche Einkommen auch tatsächlich in jedem Monat erzielt wird. Daraus wird die Jahresvergütung hochgerechnet und fiktiv mit der Lohnsteuer belegt. Ein Zwölftel davon wird dann bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt.
Freibeträge der Steuerklasse 1 im Jahr 2025
Bei der Lohnsteuerberechnung werden in Steuerklasse 1 folgende Freibeträge berücksichtigt:
- Grundfreibetrag: 12.096 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag bzw. Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag bzw. Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: orientiert sich am Bruttolohn
- Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf): 4.800 Euro
Was ist besser – Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 4?
Heiraten Steuerpflichtige, die der Lohnsteuerklasse 1 zugehören, so werden die Arbeitsverhältnisse nach der Hochzeit mit der Steuerklasse 4 abgerechnet. Bei einem Blick auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung lässt sich jedoch bei der Lohnsteuer kein Unterschied bemerken. Verständlich, denn allein der Trauring verändert die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers nicht. Der Unterschied zwischen den beiden Steuerklassen liegt nur in der Zuordnung des Kinderfreibetrages. Einem ledigen Vater, dessen Kind aber bei der Mutter lebt, wird ein halber Kinderfreibetrag zugeordnet. Auch zusammen veranlagte Ehepaare mit einem Kind erhalten zusammen nur einen Kinderfreibetrag pro Kind. Auf die monatliche Lohnsteuer wirkt sich das jedoch aktuell in der Regel nicht aus.
Die deutschen Finanzämter vergleichen den Lohnsteuerfreibetrag mit dem Kindergeld, das bei uns gezahlt wird. Es zählt nur die Variante, die für den Steuerzahler vorteilhafter ist. Diese sogenannte Günstigerprüfung fällt bei Arbeitnehmern meistens zugunsten des Kindergeldes aus, so dass sich der steuerliche Kinderfreibetrag nicht mehr auf die Lohnsteuer auswirkt. Nur bei einem sehr hohen Einkommen des Steuerzahlers kann der Kindergeldanspruch geringer als der Steuervorteil sein.
Nach der Hochzeit sollte das junge Paar allerdings prüfen, ob sich statt der Steuerklasse 4 eine Kombination der Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 anbietet. Unser Steuerklassenrechner berechnet Ihnen, welche Kombination für Sie am günstigsten ist. Dabei berücksichtigt er auch den Beitragssatz der Krankenversicherung sowie eventuell vorhandene Kinder. In der Regel werden Verheiratete zusammen veranlagt. Sollte einer der beiden Partner deutlich weniger verdienen als der andere, dann können durch die Wahl der Steuerklassen bereits monatlich Lohnsteuern eingespart werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuerklassen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Steuerklassenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Steuerklassen"
- Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Steuerklassenrechner hinterlegt.
- Anpassen des Steuerklassenrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
- Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite