Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 für Ehepaare

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Verheiratete Arbeitnehmer können nach einem entsprechenden Antrag von der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 5 wechseln. Doch das geht nur dann, wenn der Ehepartner ebenfalls anders eingruppiert wird. Er erhält dann die Steuerklasse 3. Da beide gemeinsam veranlagt werden – ihr Einkommen also addiert und dann Lohnsteuer berechnet wird, ergibt sich insgesamt ein steuerlicher Vorteil. Mit unserem Lohnsteuerklassenrechner können Sie vorab prüfen, ob auch Sie von einem Wechsel der Steuerklasse profitieren würden.

Die anderen drei Steuerklassen

Neben den gerade genannten Steuerklassen gibt es darüber hinaus noch folgende Lohnsteuerklassen: Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 und Steuerklasse 6

Wann lohnt sich der Wechsel in die Steuerklasse 5?

Die Arbeitgeber übernehmen für angestellte Mitarbeiter jeden Monat bereits das Abführen der Lohnsteuer. Bei jeder Lohn- und Gehalts­abrechnung ermittelt das Unternehmen die Steuerschuld und überweist sie direkt an das Finanzamt. Solche Besteuerung direkt an der Quelle wird daher auch als Quellensteuer bezeichnet. Verheiratete Steuerpflichtige werden in der Regel zusammen veranlagt. Das heiß nichts anderes, als das beide Verdienste in einen Topf geworfen und dann als ein Einkommen zu versteuern sind:

In einer Konstellation, bei der beide Ehepartner gleich viel verdienen, ist für beide die Lohnsteuerklasse 4 sinnvoll. Das ist auch die Steuerklasse, die ihnen nach der Eheschließung automatisch vom Finanzamt zugeteilt wird. Natürlich sollte trotzdem auch der Arbeitgeber über die Hochzeit informiert werden, denn nur dann kann er auch bereits einen Monat danach die geänderte Lohnsteuerklasse berücksichtigen. Heute gibt es ja keine Pappkarte mehr, auf der nachträglich Ergänzungen möglich sind. Auch die Lohnsteuerkarte kommt heute in digitaler Form daher. Als Steuerpflichtiger, der verheiratet ist und mit seinem Partner zusammen veranlagt wird, haben Sie aber die Wahl:

  • Sie bleiben in der Steuerklasse 4, wenn Sie einen ähnlich hohen Verdienst wie ihr Partner erzielen.
  • Sie wählen die Lohnsteuerklasse 4 im Faktorverfahren, wenn sich ihr Einkommen unterscheidet.
  • Sie wechseln in die Steuerklasse 3 und 5, wenn der Unterschied zwischen Ihren Verdiensten erheblich ist (zum Beispiel, wenn Sie nur die Hälfte des Bruttolohns Ihres Partners erhalten).

Unser Steuerklassenrechner unterstützt Sie bei der Wahl der richtigen Steuerklasse, wenn Sie verheiratet sind und nicht getrennt leben. Geben Sie Ihren Verdienst ein und finden Sie die günstigste Variante.

Freibeträge der Steuerklasse 5 im Jahr 2025

Bei der Lohnsteuer­berechnung werden in Steuerklasse 5 folgende Freibeträge berücksichtigt:

  • Arbeitnehmer­pausch­betrag bzw. Werbungs­kosten­pauschale): 1.230 Euro
  • Sonder­ausgaben­pausch­betrag bzw. Sozial­ausgaben­pauschb­etrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: orientiert sich am Bruttolohn

Die Lohnsteuerklasse 5 erfordert jährliche Einkommen­steuer­erklärung

Auch bei der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 bleibt es bei dem Prinzip der Zusammen­veranlagung der Ehepartner. Um das gemeinsame Einkommen jedoch endgültig zu besteuern, muss das Ehepaar für jedes Jahr die Einkommensteuer mit dem entsprechenden Formular erklären. Oft kommt es dann zu Steuer­nachzahlungen. So wird in unserem Beispiel oben insgesamt zu wenig Steuern abgeführt. Den fehlenden Betrag von rund 850 Euro fordert das Finanzamt nach. Mit unserem Steuerklassenrechner können Sie übrigens vorab ermitteln, mit welcher Steuerklassenkombination Sie eine Erstattung erwarten und mit welcher Sie eine Nachzahlung befürchten müssen.

Muss die Steuerklassenkombination beantragt werden?

Die Finanzbehörden nehmen den Wechsel in die Steuerklasse 5 und 3 nur auf Antrag des Steuerpflichtigen vor. Dazu müssen die verheirateten Arbeitnehmer das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und unterzeichnet einreichen. Einen Steuerklassenwechsel können Sie jederzeit beantragen, auch, wenn sich Ihr Verdienst nach einem Arbeitgeber­wechsel ändern sollte. Die neue Steuerklasse wird dann ab dem folgenden Monat berücksichtigt.

Die Steuerklasse 5 muss man immer in Zusammenhang mit der Steuerklasse 3 sehen. Die Belastung in der Steuerklasse 5 ist hoch, die Familienkasse insgesamt profitiert jedoch. Der endgültige Ausgleich erfolgt jedoch immer erst mit der Einkommen­steuer­erklärung, mit dieser Steuerkombination muss man sich auf Nachforderungen des Finanzamtes einstellen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerklassen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Steuerklassenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Steuerklassen"

  • Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025
  • Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Steuerklassenrechner hinterlegt.
  • Anpassen des Steuerklassenrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
  • Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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