Abfindung und Arbeitslosengeld
Rechner zum Thema
Abfindungsrechner 2020
Unser Abfindungsrechner 2020 ermittelt für Sie die Steuern auf Ihre AbfindungDie Kombination Abfindung und Arbeitslosengeld ist nicht immer ganz unkompliziert, mit unserem Rechner zur Besteuerung der Abfindung machen wir es aber ganz einfach, alle wichtigen Zahlen selbst auszurechnen.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, weil ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird, kann dies für ihn eventuell negative Folgen für die Zahlung des Arbeitslosengelds haben. Inwieweit die Abfindung das Arbeitslosengeld beeinflusst, ist dabei allerdings vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte man zwei Fragen unterscheiden: Droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld, weil der Arbeitsplatz aufgegeben wurde? Und: Erfolgt eventuell eine Anrechnung der erhaltenen Summe auf die Höhe der monatlichen Zahlungen?
Sperrzeit für Arbeitslosengeld
Eine Sperrzeit kann für bis zu zwölf Wochen verhängt werden, in diesem Zeitraum werden dann keine Leistungen ausgezahlt. Ausgesprochen wird sie, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt hat oder durch sein Verhalten für eine Kündigung verantwortlich war. Dabei ist auch ein so genannter Aufhebungsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird, Grund für eine Sperrzeit. In einem solchen Aufhebungsvertrag wird in der Regel eine Abfindung vereinbart, die abhängig von der Höhe des Einkommens und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten ist. Die Höhe von Abfindung und Arbeitslosengeld haben jedoch zunächst einmal nichts miteinander zu tun.
Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
In einem direkten Zusammenhang können Abfindung und Arbeitslosengeld allerdings dann stehen, wenn die vom Arbeitgeber gezahlte Summe auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Grundsätzlich gilt dabei, dass eine Kündigungsfrist, die gegen die Zahlung einer gewissen Summe verkürzt wird, einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat. In dem Zeitraum der „verkauften“ Kündigungsfrist ruht der Anspruch darauf, er wird erst später wieder aktuell. Dies bedeutet allerdings, dass der Anspruch in voller Höhe bestehen bleibt, die Leistungen werden jedoch erst ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, ab dem der Arbeitnehmer unter Einhalten der Kündigungsfrist arbeitslos geworden wäre. Bei der Sperrzeit dagegen verfallen die Leistungen, die andernfalls in diesem Zeitraum fällig gewesen wären.
Um den Zusammenhang zwischen Abfindung und Arbeitslosengeld selbst ausrechnen zu können, bietet sich unser einfach zu bedienender Abfindungsrechner an.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abfindung & Steuern" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 04.11.2019
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Abfindung & Steuern" wurden am 04.11.2019 umgesetzt durch Michael Mühl. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 04.11.2019: Anpassen des Abfindungsrechners und der Beispiele an den Einkommensteuertarif 2020
- 07.11.2018: Anpassen des Abfindungsrechners und der Beispiele an den für 2019 geltenden Einkommensteuertarif
- 01.10.2018: Aufnahme eines Bildes bei den Rechner-Hilfe-Texten
- 20.09.2018: Hinzufügen eines Beispiels zur Berechnung der Steuer auf Abfindungen bei negativem Einkommen auf der Seite "Abfindung und die Fünftelregelung"
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt