Wie wird die Abfindung besteuert? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Frau Nell (Name geändert), die zahlreiche Fragen zur Fünftelregelung hatte. Schritt für Schritt werden hier die steuerlichen Auswirkungen der Fünftelregelung gezeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Unser Beispiel veranschaulicht in vier Schritten die Besteuerung von Abfindungen im Jahr 2025.
- Für die Höhe der Abfindungssteuer wird immer die Fünftelregelung angewendet.
- Machen Sie es sich einfach - auch unser Abfindungsrechner übernimmt die bequeme Berechnung für Sie.
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So haben wir Frau Nells Abfindungssteuer bestimmt
Inhalt
Grundlagen zum Beispiel
Frau Nell erhält 2025 eine Abfindung und möchte wissen, wie hoch diese besteuert wird.
- Die Abfindung beträgt 100 000 Euro
- Frau Nells Jahresbrutto, genauer ihr zu versteuerndes Einkommen 2025 beträgt 60 000 Euro
- Frau Nell ist alleinstehend
- Sie ist aus der Kirche ausgetreten, zahlt also keine Kirchensteuer
- Zur Vereinfachung des Beispiels wird der Soli nicht berücksichtigt.
1. Einkommensteuer auf Jahresbrutto
Zunächst wird die Einkommensteuer für Frau Nells Jahresbrutto bestimmt. Frau Nell ist alleinstehend. Daher gilt für Sie der Grundtarif bei der Einkommensteuer anstelle des Splittingtarifs, den z.B. Ehepartner wählen können.
Die Einkommensteuer 2025 für das Jahresbrutto in Höhe von 60 000 Euro beträgt 14 415 Euro (Grundtarif).
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2. Steuer auf Jahresbrutto plus ein Fünftel der Abfindung
Im zweiten Schritt wird gemäß der Fünftelregelung zunächst eine fiktive Steuer bestimmt: Die Fünftelregelung sorgt nämlich dafür, dass die Steuerlast durch die Abfindung gemildert wird, indem der Betrag rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Daher wird nun die Steuerlast des Jahresbruttos in Höhe von 60 000 Euro zuzüglich einem Fünftel von Frau Nells Abfindung, also 100 000 / 5 = 20 000 Euro ermittelt.
Die fiktive Einkommensteuer 2025 von 80 000 Euro (60 000 Euro zzgl. 20 000 Euro, also einem Fünftel der Abfindung) beträgt 22 688 Euro (Grundtarif).
3. Differenz der beiden Steuerergebnisse
Nun wird die fiktive Steuermehrbelastung durch das Addieren des Abfindungsfünftels bestimmt: Frau Nells Steuer 2025 auf ihr Jahresbrutto aus Schritt 1 beträgt 14 415 Euro. Die fiktive Steuerlast aus Schritt 2 (Steuer auf Jahresbrutto zzgl, Abfindungsfünftel) beträgt 22 688 Euro. Die Differenz ergibt sich, wie folgt:
22 688 Euro − 14 415 Euro = 8 273 Euro
4. Steuer auf Abfindung
Gemäß der Fünftelregelung beträgt die Steuer auf die Abfindung nun das Fünffache der unter Schritt 3 ermittelten Differenz zwischen der Einkommensteuerlast auf das Jahresbrutto und der fiktiven Einkommensteuer auf Jahresbrutto zuzüglich einem Fünftel der Abfindung. Für Frau Nell ergibt sich somit 2025 folgende Steuerlast auf Ihre Abfindung über 100 000 Euro:
5 × 8 273 Euro (Differenz aus Schritt 3) = 41 365 Euro *)
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
Zusammenfassung des Beispiels
Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den obigen vier Schritten bei Frau Nells Jahresbrutto über 60 000 Euro und ihrer Abfindung in Höhe von 100 000 Euro.
1. | Einkommensteuer 2025 für 60 000 € | 14 415 € |
2. | Einkommensteuer 2025 für 80 000 € (60 000 + 1/5 der Abfindung) |
22 688 € |
3. | Differenz der Steuerbeträge | 8 273 € |
4. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 8 273) |
41 365 € *) |
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
Beispiele zu Sonderfällen
Für die Besteuerung von Abfindungen ergeben sich einige Sonderfälle, die wir Ihnen im Folgenden zeigen.
Abfindung ohne andere Einkünfte
Herr Schmitz hat 2025 kein Einkommen erzielt und erhält eine Abfindung in Höhe von 100 000 Euro.
1. | Einkommensteuer für 0 € | 0 € |
2. | Einkommensteuer für 20 000 € (0 + 1/5 der Abfindung) |
1 639 € |
3. | Differenz der Steuerbeträge (= Steuer für 1/5 der Abfindung) |
1 639 € |
4. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 1 639) |
8 195 € *) |
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
Abfindung bei negativen Einkünften
Herr Schmitz hat 2025 nach Abzügen von Sonderausgaben ein negatives Einkommen von -10 000 Euro erzielt und erhält eine Abfindung in Höhe von 100 000 Euro.
Hier ergibt sich eine vereinfachte Formel, indem man das gesamte zu versteuernde Einkommen, also das Einkommen inklusive der Abfindung heranzieht. Für ein Fünftel hiervon wird dann zunächst fiktive Steuerlast ermittelt. Die Steuer auf die Abfindung beträgt dann das Fünffache dieses fiktiven Steuerbetrags.
1. | Gesamtes zu versteuernde Einkommen inkl. Abfindung (= -10 000 + 100 000) |
90 000 € |
2. | Einkommensteuer für 18 000 € (1/5 von 90 000) |
1 149 € |
3. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 1 149) |
5 745 € *) |
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abfindung" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abfindung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 07.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 15 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Abfindungsrechner beantwortet.
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- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite