
Der Berechnung des geldwerten Vorteils durch einen Firmenwagen wirft immer wieder Fragen auf. Mit unserem Rechner können Sie den zu versteuernden Geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens ermitteln. Bei der Berechnung wird die pauschale Berechnung ebenso wie die sogenannte Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Geldwerter Vorteil durch Firmenwagen
- 01.
Was bedeutet der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen?
Wird dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen bzw Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den er auch privat nutzen kann, so erhält er damit einen geldwerten Vorteil. Von diesem geldwerten Vorteil möchte auch das Finanzamt etwas sehen, weshalb die exakte Berechnung des geldwerte Vorteil durch das Einkommensteuergesetz genau definiert wird. Der so berechnete geldwerte Vorteil ist dann zusammen mit den anderen Einkünften zu versteuern.
- 02.
Wie wird der geldwerte Vorteil ermittelt?
Im Steuerrecht gibt es dazu die sogenannte Pauschalwertmethode, die auch als 1%-Methode geläufig ist. Hiermit wird der geldwerte Vorteil durch den Erhalt des Firmenwagens über pauschale Berechnungen ermittelt. Alternativ kann vom Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch geführt werden, um darüber den tatsächlichen geldwerten Vorteil zu ermitteln.
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Welche pauschalen Werte gelten?
Grundsätzlich wird ein Prozent des Brutto-Listenpreises inklusive Sonderausstattung als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten pauschal 0,03 Prozent der Bemessungsgrundlage pro einfachen Entfernungskilometer.
Vergünstigungen für E-Autos und Plug-in Hybride
Der geldwerte Vorteil elektrisch betriebener Firmenwagen bzw. Dienstwagen unterliegt bis einschließlich 2030 besonderen Regelungen. Hier wird für die Berechnung bei E-Autos bis zu einem Bruttolistenpreis von 80.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro) von diesem nur ein Viertel als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil herangezogen. Man spricht hier auch von der 0,25 % - Methode. Bei Plug-in Hybriden und bei teureren E-Autos gilt die Hälfte des Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage (0,5 % - Methode). Somit wird hier die zusätzliche Steuer für den Firmenwagen halbiert bzw. geviertelt. Wichtige Details erfahren Sie unter Steuer E-Auto-Firmenwagen und Plug-in Hybrid-Firmenwagen.
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Wie werden die tatsächlichen Kosten ermittelt?
Wenn mann statt der Pauschalwertmethode die tatsächlichen Kosten und damit den genauen anteiligen geldwerten Vorteil berechnen möchte, kann alternativ die Fahrtenbuchmethode angewendet werden. Dazu muss der Nutzer des Firmenwagens ein Fahrtenbuch führen und am Jahresende alle entstandenen Kosten sowie die jährliche Abschreibung des Fahrzeugs ermitteln. Anhand des Fahrtenbuchs kann er den Anteil der privaten Fahrten bestimmen. Genau dieser Anteil an den jährlichen Kosten inkl. Abschreibung bildet dann den zu versteuernden geldwerten Vorteil.
- 05.
Worauf muss ich beim Führen eines Fahrtenbuchs achten?
Damit ein Fahrtenbuch steuerlich anerkannt wird, muss es lückenlos und zeitnah geführt werden. Dabei muss jede Fahrt mit Datum, Grund und zurückgelegter Strecke eingetragen werden. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, kann das Finanzamt die Besteuerung anhand der pauschalen Bestimmung des geldwerten Vorteils wählen.
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Welche Kosten sind steuerlich abzugsfähig?
Ein privater Eigenanteil am Kaufpreis des Firmenfahrzeugs ist ebenso abzugsfähig wie eine steuerliche Übernahme des geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber.
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Gelten die Bestimmungen auch für Selbstständige?
Für Selbstständige gelten die gleichen steuerlichen Regelungen zum geldwerten Vorteil wie für Arbeitnehmer. Auch die Wahl, ob Pauschalwertmethode oder Fahrtenbuchmethode steht Selbstständigen offen.
- 08.
Für wen lohnt sich ein Firmenwagen?
Das lässt sich nur im Einzelfall klären. Grundsätzlich sollte man, wenn man die Möglichkeit hat, die Kosten für einen Firmenwagen bzw. Dienstwagen und die Kosten für ein eigenes Auto vergleichen.
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- 09.
Welche Alternative gibt es zum Firmenwagen?
Viele Arbeitgeber überlassen es ihren Arbeitnehmern, ob sie sich für einen Dienstwagen oder die so genannte Gehaltsumwandlung entscheiden.
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Kann man einen Firmenwagen immer auch privat nutzen?
Nein, die Privatnutzung sollte man sich vom Arbeitgeber genehmigen lassen, damit z.B. im Falle eines Unfalls oder Schadens am Dienstwagen alle haftungsrechtlichen Dinge geklärt sind.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Firmenwagen
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde zuletzt am 09.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"
- Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 geplanten Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 80.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
- Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt Firmenwagen.
- Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite