Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere oft einen großen Teil des Vermögens. Doch wie viel Erbschaftsteuer fällt dabei an? Unser Rechner zeigt Ihnen einfach und schnell, wie hoch die Steuer ist – und welche Freibeträge gelten.
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Freibetrag für Ehepartner: 500.000 Euro
Ehepartner haben den höchsten Freibetrag bei der Erbschaftsteuer: 500.000 Euro bleiben steuerfrei. Erst wenn das Erbe diesen Betrag übersteigt, fällt überhaupt Steuer an.
Übrigens: Eingetragene Lebenspartner haben denselben Freibetrag. Eine Übersicht über alle Freibeträge gibt’s hier: Freibeträge bei der Erbschaft.
Steuersatz für Ehegatten: Steuerklasse I
Ehegatten zählen zur günstigsten Steuerklasse – Klasse I. Das bedeutet: Der Steuersatz ist niedrig. Je nach Höhe des Erbes zahlen Ehepartner nur 7 % bis 30 % Steuer auf den Betrag, der den Freibetrag übersteigt.
Alle Steuersätze finden Sie im Ratgeber zu Steuerklassen.
Verwechseln Sie die Steuerklassen bei der Erbschaft bitte nicht mit den Lohnsteuerklassen.
Was gehört zum Erbe?
Zum Erbe zählt nicht nur Geld. Auch Häuser, Grundstücke, Wertpapiere oder Firmenanteile gehören dazu. Der Wert wird vom Finanzamt geschätzt – oft mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
Auch Schulden werden mitvererbt. Wer das Erbe nicht möchte – zum Beispiel wegen Schulden – kann es ausschlagen. Alles dazu regelt das Erbschaftsteuergesetz.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite