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Erbschaftsteuerrechner
Wer ein Erbe erhält, muss unter bestimmten Bedingungen Erbschaftsteuer zahlen. Die Höhe dieser Steuer hängt davon ab, wie viel geerbt wird – und wie nah der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt war. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Steuersätzen.
Wovon hängt der Steuersatz ab?
Zwei Faktoren bestimmen, wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt:
- die Höhe des geerbten Vermögens
- die Beziehung zum Verstorbenen
Steuerklassen nach Verwandtschaft
Je näher Sie mit der verstorbenen Person verwandt sind, desto günstiger ist meist der Steuersatz. Das Gesetz unterscheidet drei Steuerklassen, wobei diese Steuerklassen nicht mit den Lohnsteuerklassen zu verwechseln sind.
Steuerklassen bei Erbschaft | |
---|---|
Beziehung zum Verstorbenen | Steuerklasse |
Ehegatte, Lebenspartner | Steuerklasse I |
Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel | Steuerklasse I |
Eltern, Großeltern | Steuerklasse I |
Geschwister, Nichten, Neffen | Steuerklasse II |
Schwiegerkinder, Schwiegereltern | Steuerklasse II |
Freunde, Lebensgefährten (nicht verheiratet) | Steuerklasse III |
Wie viel Prozent Erbschaftsteuer muss ich zahlen?
Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert der Erbschaft – nach Abzug aller Freibeträge. Die folgende Tabelle zeigt die Steuersätze je Steuerklasse:
Erbschaftsteuer – Steuersätze | |||
---|---|---|---|
Erbe nach Abzug der Freibeträge | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Mehr Informationen zur Erbschaftsteuer
Ausführliche Informationen zu den Freibeträgen finden Sie in unseren Ratgebern.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite