Auch nach einer Scheidung kann man dem oder der Ex etwas vererben – zum Beispiel Geld, ein Haus oder Anteile an einer Firma. Doch: Steuerlich ist das nicht mehr wie bei Ehepartnern. Unser Rechner hilft Ihnen, die Steuer ganz einfach zu berechnen.
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Nur 20.000 Euro steuerfrei
Als geschiedener Partner gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Nur dieser Teil des Erbes ist steuerfrei. Alles darüber hinaus wird versteuert.
Zum Vergleich: Verheiratete oder eingetragene Partner haben 500.000 Euro steuerfrei – also deutlich mehr. Eine Übersicht finden Sie hier: Freibeträge bei Erbschaften.
Welche Steuer fällt an?
Für geschiedene Partner gilt Steuerklasse II. Die Steuer liegt – je nach Höhe des Erbes – zwischen 15 % und 43 %.
Mehr Infos zu den Steuersätzen finden Sie in unserem Ratgeber: Erbschaftsteuer & Steuerklassen.
Tipp: Diese Erbschaft-Steuerklassen haben nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun.
Was zählt zum Erbe?
Nicht nur Geld wird vererbt. Auch Häuser, Grundstücke, Firmenanteile oder teure Gegenstände gehören dazu. Das Finanzamt schätzt den Wert – meist mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
Wichtig: Auch Schulden können vererbt werden. Wer das Erbe nicht annehmen möchte, darf es ausschlagen. Das regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite