Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaftsteuer berechnen für Geschiedene

Thema Erbschaftsteuerrechner ﹣ Erbschaftsteuer - Geschiedene

Auch nach einer Scheidung kann man dem oder der Ex etwas vererben – zum Beispiel Geld, ein Haus oder Anteile an einer Firma. Doch: Steuerlich ist das nicht mehr wie bei Ehepartnern. Unser Rechner hilft Ihnen, die Steuer ganz einfach zu berechnen.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

Folgende Seiten empfehle ich

Nur 20.000 Euro steuerfrei

Als geschiedener Partner gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Nur dieser Teil des Erbes ist steuerfrei. Alles darüber hinaus wird versteuert.

Zum Vergleich: Verheiratete oder eingetragene Partner haben 500.000 Euro steuerfrei – also deutlich mehr. Eine Übersicht finden Sie hier: Freibeträge bei Erbschaften.

Welche Steuer fällt an?

Für geschiedene Partner gilt Steuerklasse II. Die Steuer liegt – je nach Höhe des Erbes – zwischen 15 % und 43 %.

Mehr Infos zu den Steuersätzen finden Sie in unserem Ratgeber: Erbschaftsteuer & Steuerklassen.

Tipp: Diese Erbschaft-Steuerklassen haben nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun.

Was zählt zum Erbe?

Nicht nur Geld wird vererbt. Auch Häuser, Grundstücke, Firmenanteile oder teure Gegenstände gehören dazu. Das Finanzamt schätzt den Wert – meist mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.

Wichtig: Auch Schulden können vererbt werden. Wer das Erbe nicht annehmen möchte, darf es ausschlagen. Das regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"

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