Wer einem Freund oder seinem Lebensgefährten etwas vererbt, muss mit einer hohen Steuer rechnen. Denn: Ohne Ehe oder offizielle Partnerschaft gelten hier besonders strenge Regeln. Unser Rechner hilft Ihnen, die genaue Steuer zu berechnen.
Folgende Seiten empfehle ich
Nur 20.000 Euro steuerfrei
Wenn Sie einem Freund oder Lebensgefährten etwas vererben, gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Das heißt: Nur dieser Betrag bleibt steuerfrei – alles, was darüber liegt, wird versteuert.
Zum Vergleich: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Das ist ein großer Unterschied. Eine Übersicht der Freibeträge finden Sie hier.
Steuersatz für Freunde: bis zu 50 %
Freunde oder unverheiratete Partner fallen in die Steuerklasse III. Hier liegt die Erbschaftsteuer bei 30 % bis 50 % – je nachdem, wie hoch das Erbe ist.
Genauere Infos zu Steuersätzen und Klassen gibt es im Ratgeber: Steuersätze bei Erbschaft.
Die Steuerklassen bei der Erbschaft haben übrigens nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun.
Was wird alles versteuert?
Nicht nur Geld zählt zum Erbe. Auch Häuser, Grundstücke, Schmuck oder Firmenanteile gehören dazu. Das Finanzamt schätzt den Wert – meistens mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
Achtung: Auch Schulden werden vererbt. Wenn Sie das Erbe nicht annehmen möchten, können Sie es ausschlagen. Alles dazu steht im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Was andere Leser auch gelesen haben
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Schenkungsteuerrechner, Elterngeld Rechner, Erbschein-Rechner, Kapitalertragssteuer-Rechner, Urlaubsabgeltungsrechner, ETF Sparplan Rechner, Datenschutz Bußgeldberechnung, Rentensteuerrechner, Lohnrechner 2025, Höhe Hypothekendarlehen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite