Wenn Nichten oder Neffen etwas erben – zum Beispiel Geld oder eine Immobilie –, verlangt das Finanzamt oft eine Erbschaftsteuer. Wie viel das ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unser Rechner zeigt Ihnen die genaue Höhe der Steuer.
Folgende Seiten empfehle ich
Freibetrag: Nur 20.000 Euro steuerfrei
Als Nichte oder Neffe gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Das heißt: Nur dieser Betrag bleibt steuerfrei – alles darüber wird versteuert.
Zum Vergleich: Ehepartner dürfen 500.000 Euro steuerfrei erben. Die Freibeträge für andere Verwandte finden Sie in dieser Übersicht.
Steuerklasse II oder III – wichtig bei angeheirateten Nichten/Neffen
Für direkte Nichten und Neffen gilt Steuerklasse II. Der Steuersatz liegt hier – je nach Erbsumme – zwischen 15 % und 43 %.
Achtung: Angeheiratete Nichten oder Neffen zählen nicht als direkte Verwandte. Sie fallen in Steuerklasse III – dort ist der Steuersatz noch höher: bis zu 50 %.
Mehr Infos zu den Steuerklassen finden Sie hier: Erbschaftsteuerklassen.
Hinweis: Diese Steuerklassen haben nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun.
Was gehört zum Erbe?
Zum Erbe zählen nicht nur Geld oder Immobilien. Auch Wertgegenstände, Firmenanteile oder Schmuck gehören dazu. Das Finanzamt berechnet den Wert – meist mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
Auch Schulden können vererbt werden. Wer das Erbe nicht möchte, kann es ausschlagen. Alles Wichtige dazu steht im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Was andere Leser auch gelesen haben
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Schenkungsteuerrechner, Elterngeld Rechner, Erbschein-Rechner, Kapitalertragssteuer-Rechner, Urlaubsabgeltungsrechner, ETF Sparplan Rechner, Datenschutz Bußgeldberechnung, Rentensteuerrechner, Lohnrechner 2025, Höhe Hypothekendarlehen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite