Wenn man seinem Bruder oder seiner Schwester etwas vererbt, wird Erbschaftsteuer fällig. Das gilt auch bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen. Unser Erbschaftsteuer-Rechner für Geschwister zeigt, wie hoch die Steuer ausfällt – einfach und schnell.
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Freibetrag für Geschwister: Nur 20.000 Euro
Als Bruder oder Schwester eines Verstorbenen haben Sie einen Freibetrag von 20.000 Euro. Nur dieser Teil bleibt steuerfrei. Alles, was darüber liegt, wird versteuert.
Zum Vergleich: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro steuerfrei. Eine Übersicht über alle Freibeträge finden Sie hier: Freibeträge bei der Erbschaft.
Steuerklasse II: bis zu 43 % Steuersatz
Geschwister gehören zur Steuerklasse II. Das bedeutet: Die Steuer liegt – je nach Höhe des Erbes – zwischen 15 % und 43 %.
Mehr zu den Steuersätzen finden Sie im Artikel Steuerklassen bei der Erbschaft.
Verwechseln Sie die Steuerklassen bei der Erbschaft bitte nicht mit den Lohnsteuerklassen.
Was wird versteuert?
Zum Erbe zählen nicht nur Geld oder Konten. Auch Häuser, Grundstücke, Firmenanteile oder wertvolle Gegenstände werden vererbt. Das Finanzamt ermittelt ihren Wert – oft mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
Auch Schulden gehören zum Erbe. Wer das Erbe nicht möchte – zum Beispiel wegen Schulden – kann es ausschlagen. Das regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite