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Erbschaftsteuerrechner
Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, muss dafür oft Erbschaftsteuer zahlen. Die Steuer richtet sich nach dem sogenannten Verkehrswert der Immobilie. Ist kein passendes Geldvermögen vorhanden, kann es schwer sein, die Steuer zu bezahlen. Deshalb gibt es für Immobilien besondere Regeln.
Selbst genutzte Immobilien
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie eine selbst bewohnte Immobilie erben. Wichtig ist: Der Verstorbene hat dort selbst gelebt oder war pflegebedürftig.
Auch Kinder können steuerfrei erben – aber nur, wenn die Wohnung nicht größer als 200 m² ist. Außerdem müssen sie mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleiben. Nur bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit ist ein früherer Auszug erlaubt.
Steuer einfach berechnen
Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Sie schnell berechnen, wie viel Steuer anfällt.
Vermietete Immobilien
Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, müssen nur 90 % des Werts versteuert werden. Kann die Steuer nicht sofort bezahlt werden, ist eine Stundung möglich – das heißt, die Zahlung kann um bis zu zehn Jahre verschoben werden.
Wie wird der Wert berechnet?
Die Steuer richtet sich meist nach dem Marktwert. Bei alten Gebäuden kann sich ein Gutachten lohnen. Auch das sogenannte Ertragswertverfahren – das die Mieteinnahmen berücksichtigt – kann verwendet werden, um den Wert zu senken.
Denkmalschutz kann helfen
Bei denkmalgeschützten Immobilien, die seit 20 Jahren in Familienbesitz sind, kann die Steuer entfallen. Voraussetzung: Der Erbe hält sich an den Denkmalschutz. Alternativ kann die Immobilie für das Gemeinwohl genutzt werden. Auch dann kann eine Steuerbefreiung möglich sein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite