Wenn Enkelkinder etwas erben, kann Erbschaftsteuer anfallen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, ob das eigene Elternteil noch lebt. Unser Rechner zeigt Ihnen genau, wie viel Steuer Sie zahlen müssen – einfach und schnell.
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Freibetrag für Enkel: 200.000 Euro oder 400.000 Euro
Enkel bekommen beim Erben einen Steuerfreibetrag. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, ob der Elternteil des Enkels (also das Kind des Verstorbenen) noch lebt:
- 200.000 Euro, wenn das eigene Elternteil noch lebt
- 400.000 Euro, wenn das Elternteil bereits verstorben ist
Nur was über diesen Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Alle weiteren Freibeträge finden Sie in unserer Übersicht.
Steuersatz für Enkel: bis zu 30 %
Enkel zählen zur Steuerklasse I. Das ist gut – denn hier sind die Steuersätze günstiger. Je nachdem, wie hoch das Erbe ist, liegt der Steuersatz zwischen 7 % und 30 %.
Alle Details finden Sie in unserem Artikel zu den Erbschaftsteuerklassen.
Die Steuerklassen bei der Erbschaft bitte nicht mit den Lohnsteuerklassen verwechseln.
Was gehört zum Erbe?
Zum Erbe zählen nicht nur Geld oder Sparkonten. Auch Immobilien, Schmuck, Aktien oder Firmenanteile gehören dazu. Das Finanzamt schätzt den Wert dieser Dinge – meist mit einem besonderen Verfahren (Ertragswertverfahren).
Übrigens: Auch Schulden können vererbt werden. Wenn das Erbe zu viele Schulden enthält, kann man es ablehnen. Das ist gesetzlich erlaubt – nachzulesen im Erbschaftsteuergesetz.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite