Wer ein Erbe erhält, muss nicht immer Erbschaftsteuer zahlen. Es gibt feste Freibeträge, die je nach Verwandtschaft unterschiedlich hoch sind. Nur wenn das Erbe diesen Freibetrag übersteigt, fällt Steuer an.
Wie hoch ist mein Freibetrag?
Die Höhe des Freibetrags richtet sich danach, wie eng Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind. Je enger die Beziehung, desto höher ist der Freibetrag.
Übersicht: Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag |
---|---|
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder / Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel (wenn Eltern verstorben) | 400.000 € |
Enkel (wenn Eltern leben) | 200.000 € |
Urenkel, Eltern, Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde | 20.000 € |
Zusätzliche Freibeträge für Versorgung
Neben dem normalen Freibetrag gibt es für Ehepartner und Kinder unter 27 Jahren noch Versorgungsfreibeträge. Diese gelten zusätzlich, wenn keine Rente oder ähnliche Leistungen bezogen werden.
Versorgungsfreibetrag für Ehepartner
Versorgungsfreibeträge für Kinder bis 27
Alter des Kindes | Freibetrag |
---|---|
bis 5 Jahre | 52.000 € |
6 bis 10 Jahre | 41.000 € |
11 bis 15 Jahre | 30.700 € |
16 bis 20 Jahre | 20.500 € |
21 bis 27 Jahre | 10.300 € |
Was ist steuerfrei?
- Hausrat und Kleidung – bis zu 41.000 € (bei nahen Verwandten)
- Andere Gegenstände – bis zu 12.000 €
- Kunst, Sammlungen & Bibliotheken – 60 % steuerfrei
- Selbst genutzte Immobilien – oft ganz steuerfrei
Freibeträge auch bei Schenkung
Die gleichen Freibeträge gelten in der Regel auch bei Schenkungen zu Lebzeiten. Diese Beträge dürfen jedoch nur alle zehn Jahre neu genutzt werden. Mehr dazu finden Sie bei unserem Schenkungsteuer-Rechner.
Tipp zur Steuerplanung
Wer frühzeitig plant, kann durch Schenkungen oder Adoption innerhalb von Patchworkfamilien Steuern sparen. Auch eine Heirat oder eingetragene Partnerschaft kann sich lohnen, da hier der höchste Freibetrag gilt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite