Der Soli-Rechner zeigt anhand Ihres Einkommens, wie hoch Ihr Solidaritätszuschlag ist. Er berücksichtigt das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags. Danach zahlen die meisten Steuerzahler heute keinen Soli mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Soli liegt bei 5,5 % der Einkommensteuer. Die Freigrenzen wurden stark erhöht.
- Die meisten Steuerzahler zahlen daher keinen Soli mehr.
- Wollen Sie es genau wissen? Nutzen Sie unseren Rechner.
Folgende Seiten empfehle ich
Infos zum Solidaritätsbeitrag
So funktioniert der Soli-Rechner
Mit dem Soli-Rechner können Sie einfach und schnell berechnen, wie hoch Ihr Solidaritätszuschlag ausfällt. Grundlage ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Rechner berücksichtigt dabei das jeweilige Steuerjahr, Sonderfälle wie außerordentliche Einkünfte sowie das Ehegattensplitting.
Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer. Allerdings gibt es Freigrenzen, bis zu denen kein Soli gezahlt werden muss. Diese liegen 2026 bei 20.350 € Einkommensteuerlast für Alleinstehende und bei 40.700 € für zusammen veranlagte Ehepaare.
Tragen Sie Ihre Werte in die Eingabefelder ein, und der Rechner ermittelt sofort, ob und in welcher Höhe der Solidaritätszuschlag fällig wird. Zusätzlich zeigt das Ergebnis die Zusammensetzung Ihrer Steuerbelastung im Detail. So behalten Sie den Überblick über Einkommensteuer, Soli und Ihr verbleibendes Nettoeinkommen.
Eingabehilfe zum Soli-Rechner
Steuerjahr
Wählen Sie das Steuerjahr, für das Sie die Einkommensteuer berechnen wollen.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und richtet sich nach dem Einkommen im Kalenderjahr. Abgabepflichtig sind alle Personen mit
Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland.
Arbeitnehmer geben ihre Daten über den Arbeitgeber ab. Dort werden Bruttoverdienst, Steuerklasse, Kinderfreibeträge sowie Soli und Kirchensteuer berücksichtigt.
Alle anderen Steuerpflichtigen müssen die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden. Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater nutzt, hat meist mehr Zeit.
Zu versteuerndes Einkommen
Geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein – ohne
Abfindungen oder Entgeltersatzleistungen (z. B.
Kurzarbeitergeld).
Grob gesagt ist dies die Summe aller Einkünfte abzüglich Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Den Grundfreibetrag ziehen Sie bitte nicht ab, er wird automatisch berücksichtigt. Wenn Sie Ehegattensplitting wählen, geben Sie auch die Einkünfte Ihres Partners an.
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) finden Sie auch im Steuerbescheid. Es wird aus dem Bruttoeinkommen abgeleitet, abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben. Bei Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten, bei Selbstständigen die Betriebsausgaben.
Berechnung des zvE
- Einkünfte aus Arbeit (brutto)
- + Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- + Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
- + Einkünfte aus Kapitalvermögen (soweit nicht Abgeltungsteuer)
- + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- = Summe aller Einkünfte
- − Altersentlastungsbetrag
- − Freibeträge (auch Kinderfreibeträge)
- − Verlustvorträge
- − Sonderausgaben
- − Außergewöhnliche Belastungen
- = zu versteuerndes Einkommen
Außerordentliche Einkünfte
Tragen Sie hier Ihre außerordentlichen Einkünfte im Steuerjahr ein, ggf. nach Abzug eines Freibetrags.
Wenn Sie Ehegattensplitting gewählt haben, geben Sie auch die Einkünfte des Partners an.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Abfindungen
- Veräußerungsgewinne
- Jubiläumszuwendungen
Diese Einkünfte fallen nur einmalig an. Um die Steuerlast zu mildern, gilt hier die sogenannte Fünftelregelung: Das Finanzamt teilt den Betrag rechnerisch durch fünf, berechnet darauf die Steuer und multipliziert sie wieder mit fünf. So werden Progressionseffekte abgemildert. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Entgeltersatzleistungen
Geben Sie die Höhe der Entgeltersatzleistungen im Steuerjahr an.
Wenn Sie Ehegattensplitting gewählt haben, tragen Sie auch die Beträge des Partners ein.
Typische Entgeltersatzleistungen sind:
- Kurzarbeitergeld
- steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Insolvenzgeld
Nicht dazu zählen Bürgergeld-Bezüge.
Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie werden zum Einkommen addiert, um den Steuersatz zu berechnen. Anschließend wird Ihr eigentliches Einkommen mit diesem höheren Satz versteuert. So kann sich die Steuerlast erhöhen. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Ehegattensplitting
Wählen Sie aus, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif gilt.
- Splittingtarif: für zusammenveranlagte Ehepaare. Die Einkommen beider Partner werden addiert, halbiert, versteuert und dann verdoppelt. Das lohnt sich meist, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
- Grundtarif: für Unverheiratete oder getrennt veranlagte Ehepaare. Jeder wird einzeln besteuert. Das kann in Sonderfällen günstiger sein.
Wenn Sie Splitting mit „ja“ wählen, tragen Sie bitte auch die Einkünfte Ihres Partners ein.
Dies könnte Sie auch interessieren
Fragen & Tipps zum Soli-Rechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit dem Soli und unserem Soli-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was ist der Solidaritätszuschlag (Soli)?Der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“ – ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer. Er beträgt grundsätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Eingeführt wurde er Anfang der 1990er Jahre zur Finanzierung der deutschen Einheit und weiterer Aufgaben des Bundes.
Seit 2021 wurde der Soli schrittweise zurückgefahren. Heute zahlen ihn nur noch wenige Steuerzahler mit höherem Einkommen.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Viele Steuerpflichtige merken erst beim Blick in den Steuerbescheid, dass sie gar keinen Soli mehr zahlen müssen.
02.
Wer muss 2026 noch Soli zahlen?2026 zahlen nur noch Steuerpflichtige oberhalb bestimmter Freigrenzen Soli. Diese liegen bei 20.350 Euro Einkommensteuer für Einzelveranlagte und bei 40.700 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
Liegt Ihre Einkommensteuer darunter, fällt kein Soli an. Oberhalb dieser Grenze steigt der Zuschlag langsam an (gleitender Übergang), bis er bei hohen Einkommen die vollen 5,5 Prozent erreicht.
Beispiele
Werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiele zur Höhe des Soli. Dort zeigen wir anschaulich, wie viel Solidaritätszuschlag bei unterschiedlichen Einkommensstufen tatsächlich anfällt. Oder Sie nutzen direkt unseren Soli-Rechner.
03.
Wie hoch sind die Freigrenzen beim Soli – und wie haben sie sich entwickelt?Die Freigrenzen wurden seit 2021 deutlich angehoben. Ein Beispiel: 2020 lag die Grenze für Einzelveranlagte bei 972 Euro Einkommensteuer, 2026 sind es bereits 20.350 Euro. Für Ehepaare stieg sie im gleichen Zeitraum von 1.944 Euro auf 40.700 Euro.
Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag Soli erst ab einer ESt von mehr als... Steuerliche Veranlagung 2020 2021/2022 2023 2024 2025 2026 Einzelveranlagung 972 € 16.956 € 17.543 € 18.130 € 19.950 € 20.350 € Gemeinsame Veranlagung 1.944 € 33.912 € 35.086 € 36.260 € 39.900 € 40.700 € 04.
Was bedeutet der „gleitende Übergang“ oberhalb der Freigrenze?Überschreiten Sie die Freigrenze, wird der Soli nicht sofort in voller Höhe fällig. Stattdessen gilt ein gleitender Übergang: Zunächst fällt nur ein kleiner Betrag an, der mit steigendem Einkommen zunimmt. Erst ab einer deutlich höheren Einkommensteuer wird der volle Satz von 5,5 Prozent erreicht.
Beispiel: Bei Ehepaaren beginnt der Soli 2026 oberhalb von 40.700 Euro Einkommensteuer mit nur wenigen Cent, die volle Belastung greift erst ab rund 75.700 Euro Einkommensteuer.
Solidaritätszuschlag – Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen Volle 5,5 % erst ab einer ESt von... Steuerliche Veranlagung 2020 2021/2022 2023 2024 2025 2026 Einzelveranlagung 1.340,69 € 31.527,56 € 32.619,02 € 33.710,47 € 37.094,53 € 37.838,28 € Gemeinsame Veranlagung 2.681,38 € 63.055,13 € 65.238,03 € 67.420,94 € 74.189,06 € 75.676,56 € 05.
Wie kann ich meinen persönlichen Soli berechnen?Am einfachsten nutzen Sie unseren Soli-Rechner. Dort geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und erhalten sofort eine individuelle Berechnung.
Wir haben die Erfahrung gemacht: Gerade wer knapp über der Freigrenze liegt, profitiert von der Übergangsregelung – die tatsächliche Belastung ist oft deutlich niedriger als erwartet.
Weitere Online-Rechner
Einkommensteuerrechner, Gehaltsrechner, Kapitalertragssteuer-Rechner, Progressionsvorbehalt Rechner, Gewichtseinheiten umrechen, Grundsicherungsrechner, Mindestlohn-Rechner, Stundenlohnrechner, Entgeltfortzahlung berechnen, Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr?, Abfindungsrechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Solidaritätszuschlag" verwendet:
- Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Solidaritätszuschlag" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Solidaritätszuschlag"
- Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuertarif für 2026. Berücksichtigung der 2026 höheren Freigrenzen von 20.350 bzw. 40.700 Euro.
- Einkommensteuertarif für 2025 sowie die erhöhten Soli-Freigrenzen 2025 im Soli-Rechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

