Soli berechnen

Soli-Rechner 2026

Thema Soli-Rechner

Der Soli-Rechner zeigt anhand Ihres Einkommens, wie hoch Ihr Solidaritätszuschlag ist. Er berücksichtigt das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags. Danach zahlen die meisten Steuerzahler heute keinen Soli mehr.

Partner, die unsere Rechner nutzen

Logo DATEV eG Logo ETL Service GmbH Logo Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Logo Wolters Kluwer Logo easybill GmbH Logo VLH - Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Logo juris GmbH

Rechner werbefrei in Ihre Website einbinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Soli liegt bei 5,5 % der Einkommensteuer. Die Freigrenzen wurden stark erhöht.
  • Die meisten Steuerzahler zahlen daher keinen Soli mehr.
  • Wollen Sie es genau wissen? Nutzen Sie unseren Rechner.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Soli-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

Folgende Seiten empfehle ich

Infos zum Solidaritätsbeitrag

So funktioniert der Soli-Rechner

Mit dem Soli-Rechner können Sie einfach und schnell berechnen, wie hoch Ihr Solidaritätszuschlag ausfällt. Grundlage ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Rechner berücksichtigt dabei das jeweilige Steuerjahr, Sonderfälle wie außerordentliche Einkünfte sowie das Ehegattensplitting.

Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer. Allerdings gibt es Freigrenzen, bis zu denen kein Soli gezahlt werden muss. Diese liegen 2026 bei 20.350 € Einkommensteuerlast für Alleinstehende und bei 40.700 € für zusammen veranlagte Ehepaare.

Tragen Sie Ihre Werte in die Eingabefelder ein, und der Rechner ermittelt sofort, ob und in welcher Höhe der Solidaritätszuschlag fällig wird. Zusätzlich zeigt das Ergebnis die Zusammensetzung Ihrer Steuerbelastung im Detail. So behalten Sie den Überblick über Einkommensteuer, Soli und Ihr verbleibendes Nettoeinkommen.

Eingabehilfe zum Soli-Rechner

Steuerjahr

Soli-Rechner: Eingabe Steuerjahr Wählen Sie das Steuerjahr, für das Sie die Einkommensteuer berechnen wollen. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und richtet sich nach dem Einkommen im Kalenderjahr. Abgabepflichtig sind alle Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland.

Arbeitnehmer geben ihre Daten über den Arbeitgeber ab. Dort werden Bruttoverdienst, Steuerklasse, Kinderfreibeträge sowie Soli und Kirchensteuer berücksichtigt.

Alle anderen Steuerpflichtigen müssen die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden. Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater nutzt, hat meist mehr Zeit.

Zu versteuerndes Einkommen

Soli-Rechner: Eingabe Zu versteuerndes Einkommen Geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein – ohne Abfindungen oder Entgeltersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld).

Grob gesagt ist dies die Summe aller Einkünfte abzüglich Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Den Grundfreibetrag ziehen Sie bitte nicht ab, er wird automatisch berücksichtigt. Wenn Sie Ehegattensplitting wählen, geben Sie auch die Einkünfte Ihres Partners an.

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) finden Sie auch im Steuerbescheid. Es wird aus dem Bruttoeinkommen abgeleitet, abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben. Bei Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten, bei Selbstständigen die Betriebsausgaben.

Berechnung des zvE

  • Einkünfte aus Arbeit (brutto)
  • + Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • + Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
  • + Einkünfte aus Kapitalvermögen (soweit nicht Abgeltungsteuer)
  • + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • = Summe aller Einkünfte
  • Altersentlastungsbetrag
  • − Freibeträge (auch Kinderfreibeträge)
  • − Verlustvorträge
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • = zu versteuerndes Einkommen

Außerordentliche Einkünfte

Soli-Rechner: Eingabe Außerordentliche Einkünfte Tragen Sie hier Ihre außerordentlichen Einkünfte im Steuerjahr ein, ggf. nach Abzug eines Freibetrags. Wenn Sie Ehegattensplitting gewählt haben, geben Sie auch die Einkünfte des Partners an.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Abfindungen
  • Veräußerungsgewinne
  • Jubiläumszuwendungen

Diese Einkünfte fallen nur einmalig an. Um die Steuerlast zu mildern, gilt hier die sogenannte Fünftelregelung: Das Finanzamt teilt den Betrag rechnerisch durch fünf, berechnet darauf die Steuer und multipliziert sie wieder mit fünf. So werden Progressionseffekte abgemildert. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Entgeltersatzleistungen

Soli-Rechner: Eingabe Entgeltersatzleistungen Geben Sie die Höhe der Entgeltersatzleistungen im Steuerjahr an. Wenn Sie Ehegattensplitting gewählt haben, tragen Sie auch die Beträge des Partners ein.

Typische Entgeltersatzleistungen sind:

Nicht dazu zählen Bürgergeld-Bezüge.

Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie werden zum Einkommen addiert, um den Steuersatz zu berechnen. Anschließend wird Ihr eigentliches Einkommen mit diesem höheren Satz versteuert. So kann sich die Steuerlast erhöhen. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Ehegattensplitting

Soli-Rechner: Eingabe Ehegattensplitting Wählen Sie aus, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif gilt.

  • Splittingtarif: für zusammenveranlagte Ehepaare. Die Einkommen beider Partner werden addiert, halbiert, versteuert und dann verdoppelt. Das lohnt sich meist, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
  • Grundtarif: für Unverheiratete oder getrennt veranlagte Ehepaare. Jeder wird einzeln besteuert. Das kann in Sonderfällen günstiger sein.

Wenn Sie Splitting mit „ja“ wählen, tragen Sie bitte auch die Einkünfte Ihres Partners ein.

Fragen & Tipps zum Soli-Rechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit dem Soli und unserem Soli-Rechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Was ist der Solidaritätszuschlag (Soli)?

    Der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“ – ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer. Er beträgt grundsätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Eingeführt wurde er Anfang der 1990er Jahre zur Finanzierung der deutschen Einheit und weiterer Aufgaben des Bundes.

    Seit 2021 wurde der Soli schrittweise zurückgefahren. Heute zahlen ihn nur noch wenige Steuerzahler mit höherem Einkommen.

    Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Viele Steuerpflichtige merken erst beim Blick in den Steuerbescheid, dass sie gar keinen Soli mehr zahlen müssen.

  • 02.
    Wer muss 2026 noch Soli zahlen?

    2026 zahlen nur noch Steuerpflichtige oberhalb bestimmter Freigrenzen Soli. Diese liegen bei 20.350 Euro Einkommensteuer für Einzelveranlagte und bei 40.700 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

    Liegt Ihre Einkommensteuer darunter, fällt kein Soli an. Oberhalb dieser Grenze steigt der Zuschlag langsam an (gleitender Übergang), bis er bei hohen Einkommen die vollen 5,5 Prozent erreicht.

    Beispiele

    Werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiele zur Höhe des Soli. Dort zeigen wir anschaulich, wie viel Solidaritätszuschlag bei unterschiedlichen Einkommensstufen tatsächlich anfällt. Oder Sie nutzen direkt unseren Soli-Rechner.

  • 03.
    Wie hoch sind die Freigrenzen beim Soli – und wie haben sie sich entwickelt?

    Die Freigrenzen wurden seit 2021 deutlich angehoben. Ein Beispiel: 2020 lag die Grenze für Einzelveranlagte bei 972 Euro Einkommensteuer, 2026 sind es bereits 20.350 Euro. Für Ehepaare stieg sie im gleichen Zeitraum von 1.944 Euro auf 40.700 Euro.

    Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag
    Soli erst ab einer ESt von mehr als...
    Steuer­liche Ver­an­la­gung20202021/20222023202420252026
    Einzel­veranlagung972 €16.956 €17.543 €18.130 €19.950 €20.350 €
    Gemeinsame Veranlagung1.944 €33.912 €35.086 €36.260 €39.900 €40.700 €
  • 04.
    Was bedeutet der „gleitende Übergang“ oberhalb der Freigrenze?

    Überschreiten Sie die Freigrenze, wird der Soli nicht sofort in voller Höhe fällig. Stattdessen gilt ein gleitender Übergang: Zunächst fällt nur ein kleiner Betrag an, der mit steigendem Einkommen zunimmt. Erst ab einer deutlich höheren Einkommensteuer wird der volle Satz von 5,5 Prozent erreicht.

    Beispiel: Bei Ehepaaren beginnt der Soli 2026 oberhalb von 40.700 Euro Einkommensteuer mit nur wenigen Cent, die volle Belastung greift erst ab rund 75.700 Euro Einkommensteuer.

    Solidaritätszuschlag – Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen
    Volle 5,5 % erst ab einer ESt von...
    Steuer­liche Ver­an­la­gung20202021/20222023202420252026
    Einzel­veranlagung1.340,69 €31.527,56 €32.619,02 €33.710,47 €37.094,53 €37.838,28 €
    Gemeinsame Veranlagung2.681,38 €63.055,13 €65.238,03 €67.420,94 €74.189,06 €75.676,56 €
  • 05.
    Wie kann ich meinen persönlichen Soli berechnen?

    Am einfachsten nutzen Sie unseren Soli-Rechner. Dort geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und erhalten sofort eine individuelle Berechnung.

    Wir haben die Erfahrung gemacht: Gerade wer knapp über der Freigrenze liegt, profitiert von der Übergangsregelung – die tatsächliche Belastung ist oft deutlich niedriger als erwartet.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Solidaritätszuschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Solidaritätszuschlag" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Solidaritätszuschlag"

  • Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuer­tarif für 2026. Berücksichtigung der 2026 höheren Freigrenzen von 20.350 bzw. 40.700 Euro.
  • Einkommensteuertarif für 2025 sowie die erhöhten Soli-Freigrenzen 2025 im Soli-Rechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
vgwort 00cbf9772f95448ab382ea402c6e08b8