Wohngeld

Beispiel zur Höhe des Wohngelds 2026

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Wie viel Wohngeld bekommen wir? Dazu erreichen uns viele Fragen unserer Besucher. Hier zeigen wir das Beispiel der Familie Roth (Name geändert). Schritt für Schritt zeigen wir, wie hoch das Wohngeld ist.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir das Wohngeld 2026 für die Roths ermittelt.

Grundlagen für das Beispiel

Familie Roth kann die Miete nicht mehr vollständig selbst bezahlen. Sie möchte wissen, wie viel Wohngeld ihr 2026 monatlich als Zuschuss zur Miete zusteht.

  • Familie Roth wohnt in Köln und zahlt eine Kaltmiete von 800 Euro im Monat.
  • Herr Roth arbeitet und verdient monatlich 2 500 Euro brutto.
  • Max Roth, der 16-jährige Sohn, trägt Zeitungen aus und verdient 200 Euro im Monat.
  • Frau Roth und der jüngere Sohn Moritz haben keine eigenen Einkünfte.

1. Zu berücks­ichtigende Haushalts­mitglieder

Nach § 5 WoGG gilt als Haushalts­mitglied die Person, die Wohngeld beantragt. Dazu zählen auch der Ehepartner und die Kinder, die mit im Haushalt leben.

Laut § 6 WoGG werden alle Haushalts­mitglieder berücksichtigt, außer sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Das betrifft z. B. Personen, die Leistungen wie Arbeits­losengeld II oder Grund­sicherung erhalten, weil dort die Mietkosten bereits enthalten sind (§ 7 WoGG).

Berücks­ichtigte Haushalts­mitglieder bei Familie Roth
4 Haushalts­mitglieder werden beim Wohngeld berücksichtigt.

Für diese Personen werden das monatliche Einkommen und die zuschuss­fähige Miete ermittelt. Die Anzahl der berücks­tigten Haushalts­mitglieder geht später auch in die Ermittlung des Wohngelds nach § 19 WoGG ein.

2. Gesamteinkommen

Für das Wohngeld wird das monatliche Gesamteinkommen ermittelt. Es setzt sich aus den Nettoeinkünften aller Haushalts­mitglieder zusammen – nach Abzug von Freibeträgen und Unterhalts­pflichten.

2.1 Nettoeinkommen von Herrn Roth

Vom Bruttoeinkommen werden pauschal Werbungskosten und 10 % für Steuer, Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung abgezogen, wenn diese gezahlt werden. So ergibt sich das wohngeldrechtliche Nettoeinkommen.

Herr Roth kann monatlich 102,50 Euro als Werbungskosten ansetzen. Das ist ein Zwölftel des jährlichen Arbeitnehmer­pauschbetrags von 1 230,00 Euro.

Da Herr Roth Steuern sowie Kranken- und Renten­versicherungs­beiträge zahlt, werden zusätzlich 30 % pauschal abgezogen.

Brutto2 500,00 €
Werbungskosten102,50 €
= zu versteuerndes Einkommen2 397,50 €
− Pauschale 30 %719,25 €
= Nettoeinkommen von Herrn Roth1 678,25 €

2.2 Nettoeinkommen von Max Roth

Max Roth arbeitet als Zeitungs­zusteller. Er zahlt keine Steuern und keine Sozial­versicherungs­beiträge, deshalb gilt sein Brutto auch als Netto.

Brutto200,00 €
− Werbungskosten0,00 €
= zu versteuerndes Einkommen200,00 €
− Pauschale 0 %0,00 €
= Nettoeinkommen von Max Roth200,00 €

2.3 Summe der Nettoeinkommen

Das sind die zusammengerechneten Nettoeinkünfte aller Haushalts­mitglieder, die für das Wohngeld zählen.

Gesamtbetrag der Nettoeinkommen: 1 878,25 Euro

2.4 Abzüge (Freibeträge oder Unterhaltspflichten)

Max Roth ist unter 25 Jahre alt und arbeitet. Nach § 17 WoGG steht ihm ein Freibetrag in Höhe seiner Einnahmen zu, höchstens 1 200,00 Euro pro Jahr bzw. 100,00 Euro im Monat.

Freibetrag: 100,00 Euro monatlich

2.5 Gesamt­einkommen

Das monatliche Gesamteinkommen der Familie Roth beträgt 1 778,25 Euro.

3. Zuschussfähige Miete

Die Miete, die mit Wohngeld bezuschusst werden kann, richtet sich nach der tatsächlichen Miete. Sie darf aber den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab.

3.1 Kaltmiete

Für die Ermittlung zählt die Miete, die von allen berücksichtigten Haushaltsmitgliedern gezahlt wird. Da bei Familie Roth alle vier Personen berücksichtigt werden, gilt die gesamte monatliche Miete.

Die monatliche Kaltmiete beträgt 800 Euro.

3.2 Mietstufe

Das Wohngeld gilt nur bis zu bestimmten Miethöchstbeträgen nach § 12 WoGG. Diese Werte sind in Deutschland nach sieben Mietstufen eingeteilt. Niedrige Mietstufen (1–2) liegen unter dem Bundesdurchschnitt, Stufe 3 entspricht etwa dem Durchschnitt, Stufen 4–7 liegen darüber. Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern werden zusammengefasst.

Für Köln gilt Mietstufe 6.

3.3 Zuschussfähiger Höchstbetrag

3.3.1 Höchstbetrag ohne Klimakomponente

Der zuschussfähige Höchstbetrag für Miete oder Belastung liegt bei 1 035,00 Euro (4 Haushaltsmitglieder, Mietstufe 6, § 23 WoGV).

Höchstbetrag ohne Klimakomponente: 1 035,00 Euro.

3.3.2 Zuschlag durch die Klimakomponente

Die Klimakomponente erhöht den Höchstbetrag, um energetische Sanierungen mit höheren Mieten zu berücksichtigen. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist der Zuschlag:

Klimakomponente
HaushaltsmitgliederZuschlag zum Höchstbetrag
119,20
224,80
329,60
434,40
539,20
jedes weitere+ 4,80

Klimakomponente für 4 Personen: 34,40 Euro.

3.3.3 Höchstbetrag gesamt

Der Gesamt-Höchstbetrag setzt sich aus dem Betrag von 1 035,00 Euro plus der Klimakomponente von 34,40 Euro zusammen.

Gesamt-Höchstbetrag: 1 069,40 Euro.

3.3.4 Zuschussfähige Miete

Wohngeld wird nur bis zur Summe aus Höchstbetrag (1 035,00 Euro) und Klimakomponente (34,40 Euro) gezahlt – also bis 1 069,40 Euro. Da die tatsächliche Miete der Familie Roth darunter liegt, gilt sie vollständig als zuschussfähig.

Zuschussfähige Miete: 800,00 Euro.

3.4 Heizkostenentlastung CO₂

Zur Entlastung bei der CO₂-Bepreisung werden feste monatliche Beträge berücksichtigt:

Heizkostenentlastung CO₂
HaushaltsmitgliederEntlastung
114,40
218,60
322,20
425,80
529,40
jedes weitere+ 3,60

Heizkostenentlastung bei 4 Personen: 25,80 Euro.

3.5 Zusätzliche Heizkostenkomponente

Zusätzlich gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Sie gleicht die hohen Energiekosten aus und wird als Zuschlag berücksichtigt:

Heizkostenkomponente
HaushaltsmitgliederZuschlag €
196
2124
3148
4172
5196
jede weitere+ 24

Dauerhafte Heizkostenkomponente: 172,00 Euro.

3.6 Zuschussfähiger Betrag inkl. Heizkosten

Die zuschussfähige Miete (800,00 Euro) wird um die CO₂-Entlastung (25,80 Euro) und die Heizkostenkomponente (172,00 Euro) ergänzt.

Zuschussfähige Miete inkl. Heizkosten: 997,80 Euro.

4. Allgemeine Wohngeldformel

Nach § 19 WoGG wird das Wohngeld mit einer festen Formel bestimmt. Dafür werden die zuvor ermittelten Werte eingesetzt. Das ungerundete monatliche Wohngeld gilt für bis zu zwölf Haushalts­mitglieder.

Wohngeldformel nach § 19 WoGG
1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y) €

Dabei gilt:

  • M = die berücksichtigte monatliche Miete oder Belastung in Euro (einschließlich Heizkosten- und Klimakomponenten)
  • Y = das monatliche Gesamteinkommen in Euro
  • a, b und c = feste Werte, die sich nach der Zahl der Haushalts­mitglieder richten

Die Kalkulation und Rundung folgen einer festen Reihenfolge. Gibt es mehr als zwölf Haushalts­mitglieder, wird das ermittelte Wohngeld für das 13. und jedes weitere Mitglied um 65 Euro erhöht – jedoch höchstens bis zur Höhe der zuschuss­fähigen Miete.

5. Wohngeld 2026 für Familie Roth

Jetzt wird Schritt für Schritt ermittelt, wie hoch das Wohngeld für Familie Roth im Jahr 2026 ist.

5.1 Bestimmung von „M“

Der Wert M steht für die zuschuss­fähige monatliche Miete oder Belastung, einschließlich der Heizkostenentlastung. Nach Anlage 3 des Wohngeldgesetzes muss „M“ mindestens 92 Euro betragen.

Für Familie Roth gilt: M = 997,80 Euro.

5.2 Bestimmung von „Y“

Der Wert Y steht für das monatliche Gesamteinkommen. Nach Anlage 3 bei 4 zu berück­sich­tigenden Haushalts­mitgliedern beträgt der Mindestwert 1 132 Euro.

Für Familie Roth gilt: Y = 1 778,25 Euro.

5.3 Einsetzen der Werte in die Wohngeldformel

Nach Anlage 2 des Wohngeldgesetzes gelten für Familie Roth die Konstanten a = 0,010, b = 0,00022 und c = 0,000018. Mit diesen Werten wird die Formel Schritt für Schritt ausgeführt:

z1 = a + b × M + c × Y
z2 = z1 × Y
z3 = M − z2
z4 = 1,15 × z3

Konkret ergibt sich:

z1 = 0,01 + 0,0002163 × 997,80 + 0,0000176 × 1 778,25
z2 = 0,2571213400 × 1 778,25
z3 = 997,80 − 457,2260228550
z4 = 1,15 × 540,5739771450

Das Ergebnis ist ein ungerundetes monatliches Wohngeld von 621,66 Euro. Dieser Betrag wird kaufmännisch gerundet – ab 0,50 Euro auf-, darunter abgerundet – und ergibt somit 622 Euro.

5.4 Prüfung auf Mindestbetrag

Das ermittelte Wohngeld von 622 Euro liegt über dem Mindestbetrag von 10 Euro gemäß § 21 WoGG. Wäre der Betrag kleiner, bestünde kein Anspruch auf Wohngeld.

Das monatliche Wohngeld liegt 2026 bei 622 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 19 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"

  • Prüfen der Bestimmungen zum Wohngeld 2026. Es sind keine Änderungen zum Vorjahr erfolgt.
  • Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
  • Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
  • Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
  • Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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