Wohngeld

Beispiel zur Höhe des Wohngelds 2025

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Wie viel Wohngeld steht uns zu? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Familie Roth (Name geändert). Schritt für Schritt wird hier die Höhe des Wohngelds bestimmt.

Autor Stefan Banse

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So konnten wir das Wohngeld 2025 für Familie Roth ermitteln.

Grundlagen für das Beispiel

Familie Roth kann die Miete nicht mehr aus eigenen Mitteln stemmen und möchte wissen, wie viel Wohngeld ihr 2025 monatlich als Mietzuschuss zusteht.

  • Familie Roth wohnt in Köln und zahlt eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 800 Euro.
  • Herr Roth ist berufstätig und hat ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2 500 Euro.
  • Max Roth, der 16jährige Sohn trägt Zeitungen aus und verdient damit 200 Euro im Monat.
  • Frau Roth und Moritz Roth, der jüngere Sohn beziehen keine eigenen Einkünfte.

1. Zu berück­sichtigende Haushalts­mitglieder

Haushalts­mitglied ist gem. § 5 WoGG zum einen die wohngel­dberechtigte Person. Weitere Haushalts­mitglieder sind u.a. die Ehegattin sowie die Kinder eines Haushalts­mitglieds. Bei der Bestimmung des Wohngeldes sind gem. § 6 WoGG sämtliche Haushalts­mitglieder zu berücksichtigen, sofern sie nicht vom Wohngeld ausge­schlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wohngeld sind gem. § 7 WoGG Empfänger solcher Transfer­leistungen, bei denen die Unterkunfts­kosten bereits berück­sichtigt sind, wie z.B. bei Arbeitlosengeld II oder bei Grundsicherung.

Zu berücks­ichtigende Haushalts­mitglieder bei Familie Roth
4 Haushalts­mitglieder sind für das Wohngeld zu berück­sichtigen.

Für diese wird das monatliche Gesamteinkommen und die zuschuss­fähige Miete bestimmt. Die Anzahl zu berück­sichtigender Haushalts­mitglieder fließt schließlich auch in die Formel zur Bestimmung des Wohngeldes gemäß § 19 WoGG ein.

2. Gesamteinkommen

Für die Bestimmung des Wohngeldes ist das monatliche Gesamteinkommen, also die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte abzüglich etwaiger Freibeträge und Unterhalts­pflichten aller für das Wohngeld zu berück­sichtigenden Haushalts­mitglieder zu ermitteln.

2.1 Nettoeinkommen von Herrn Roth

Für das Wohngeld wird ein pauschales Netto ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen die Werbungskosten sowie eine jeweils 10%ige Pauschale für Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Rentenersicherung abgezogen wird, sofern diese vom Bruttoeinkommen oder von Teilen des Bruttoeinkommens geleistet werden.

Als Arbeitnehmer kann Herr Roth monatlich pauschal 102,50 Euro angeben. Dies ist ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von jährlich 1 230,00 Euro.

Herr Roth zahlt von seinem Einkommen Einkommensteuer sowie Kranken- und Renten­versicherungs­beiträge. Damit können pauschal insgesamt 30 Prozent für die Bestimmung des wohngeldrechtlichen Nettoeinkommenn abgezogen werden.

Brutto2 500,00 Euro
− Werbungskosten102,50 Euro
= zu verst. Eink.2 397,50 Euro
− Pauschale 30,00 %719,25 Euro
= Nettoeinkommen von Herrn Roth1 678,25 Euro

2.2 Nettoeinkommen von Max Roth

Max Roth kann für seinen Job als Zeitungs­zusteller keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzen. Er ist weder einkommen­steuer­pflichtig noch zahlt er Beiträge zur Sozial­versicherung.

Brutto200,00 Euro
− Werbungskosten0,00 Euro
= zu verst. Eink.200,00 Euro
− Pauschale 0,00 %0,00 Euro
= Nettoeinkommen von Max Roth200,00 Euro

2.3 Summe der Nettoeinkommen

Dies ist die Summe der Nettoeinkünfte aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Sie wurden gemäß Wohngeldgesetz zur Bestimmung des Wohngeldes pauschal ermittelt.

Die Summe der Nettoeinkommen beträgt 1 878,25 Euro.

2.4 Abzüge (Freibeträge oder Unterhaltspflichten)

Max Roth verdient nebenher etwas Geld. Er ist also erwerbstätig. Zudem ist er unter 25 Jahre alt. Demnach steht ihm gemäß § 17 WoGG ein Freibetrag in Höhe der eigenen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch jährlich 1 200,00 Euro jährlich bzw. monatlich 100,00 Euro zu.

100,00 Euro von der Summe der Nettoeinkommen sind als Freibetrag abziehbar.

2.5 Gesamt­einkommen

Das monatliche Gesamteinkommen der Roths beträgt 1 778,25 Euro.

3. Zuschussfähige Miete

Die mit Wohngeld höchstens zu bezuschussende Miete bzw. monatliche Belastung entspricht der Miete / Belastung, maximal aber dem von Haushalts­größe und Mietstufe abhängigen Höchstbetrag.

3.1 Kaltmiete

Dies ist die anteilige Miete bzw. monatliche Belastung, die von den zu berücks­ichtigenden Haushalts­mitgliedern im Verhältnis zu allen Haushalts­mitgliedern zu leisten ist. Da im Haushalt der Familie Roth alle vier für das Wohngeld zu berück­sichtigen sind, wird hier die monatliche Miete der Roths verwendet.

Die monatliche Kaltmiete der Roths beträgt 800 Euro.

3.2 Mietstufe

Wohngeld wird nur für den Teil der Miete oder Belastung geleistet, der bestimmte monatliche Miethöchst­beträge gem. § 12 WoGG nicht übersteigt. Die Miehhöchst­beträge sind in Deutschland für alle Gemeinden ab 10.000 Einwohner nach sieben Mietstufen gestaffelt: Die Mietstufen eins und zwei befinden sich unter dem Bundes­durch­schnitt der Mieten, die Mietstufe drei spiegelt den Durch­schnitt wider, und die Mietstufen vier bis sieben liegen oberhalb des Bundesdurchschnitts.

Die Mietstufen von Gemeinden mit zum Stichtag weniger als 10.000 Einwohnern und von gemeinde­freien Gebieten sind nach Kreisen zusammen­gefasst.

Für Familie Roths Wohnort Köln gilt Mietstufe 6.

3.3 Zuschussfähiger Höchstbetrag

3.3.1 Höchstbetrag ohne Klimakomponente

Der für das Wohngeld zuschussfähige Höchstbetrag für Miete bzw. für die monatliche Belastung bei 4 Haushalts­mitgliedern und Mietstufe 6 beträgt gemäß § 23 Wohngeldverordnung (WoGV) 1 035,00 Euro.

Der Höchstbetrag ohne Klimakomponente beträgt für Familie Roth 1 035,00 Euro.

3.3.2 Zuschlag zum Höchstbetrag: Die Klimakomponente

Mit der Klimakomponente erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei der Ermittlung des Wohngelds. Damit können strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden. Folgende monatliche Beträge sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder als Klimakomponente zu berücksichtigen:

Klimakomponente
Zu berücksichtigende HaushaltsmitgliederKlimakomponente als Zuschlag zum Höchstbetrag
119,20
224,80
329,60
434,40
539,20
jedes weiterezzgl. 4,80

Die Klimakomponente für Familie Roth (4 Haushalts­mitglieder) beträgt 34,40 Euro.

3.3.3 Höchstbetrag

Der Höchstbetrag setzt sich somit zusammen aus dem Höchstbetrag in Höhe von 1 035,00 Euro zuzüglich der Klimakomponente über 34,40 Euro.

Der Höchstbetrag beträgt 1 069,40 Euro.

3.3.4 Zuschussfähige Miete

Das Wohngeld wird schließlich nur für den Teil der Miete oder Belastung ermittelt, der die Summe des Höchstbetrags gemäß WoGV in Höhe von 1 035,00 Euro und der Klimakomponente über 34,40 Euro, also 1 069,40 Euro nicht übersteigt. Die zuschussfähige Miete entspricht daher der Miete von Familie Roth.

Die zuschussfähige Miete beträgt 800,00 Euro.

3.4 Heizkostenentlastung CO₂

Beim Wohngeld werden zur Entlastung der Heizkosten angesichts der steigenden CO₂-Bepreisung folgende monatliche Beträge berücksichtigt:

Heizkostenentlastung CO₂
Zu berücksichtigende HaushaltsmitgliederEntlastung Heizkosten
114,40
218,60
322,20
425,80
529,40
jedes weiterezzgl. 3,60

Die Heizkostenentlastung für Familie Roth (4 Haushalts­mitglieder) beträgt 25,80 Euro.

3.5 Zusätzliche Heizkostenkomponente

Um die stark steigenden Heizkosten abzufedern, wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt. Sie ergänzt die oben genannte Entlastung zur CO₂-Bepreisung und wird als Zuschlag zur berücksichtigten Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung einbezogen.

Heizkostenkomponente
Zu berücksichtigende HaushaltsmitgliederEntlastung Heizkosten
196
2124
3148
4172
5196
jedes weiterezzgl. 24

Die zusätzliche Heizkostenentlastung durch die Heizkostenenkomponente beträgt bei 4 Personen 172,00 Euro.

3.6 Zuschussfähiger Höchstbetrag zzgl. Heizkosten

Hier wird die höchstens zu bezuschussende Miete (800,00 Euro) zuzüglich der Heizkostenentlastung CO₂ (25,80 Euro) und der Heizkostenkomponente (172,00 Euro) ermittelt.

Die zuschussfähige Miete inkl. Heizkostenentlastung und -komponente beträgt 997,80 Euro.

4. Allgemeine Wohngeldformel

Nach § 19 WoGG wird das Wohngeld anhand folgender Formel bestimmt, in die die zuvor ermittelten Werte eingesetzt werden: Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berück­sichtigende Haushalts­mitglieder beträgt

Wohngeld-Formel nach § 19 WoGG
1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y) €

"M" ist die zu berück­sichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro (zzgl. Heizkostenentlastung CO₂, Heizkosten- und Klimakomponente). "Y" ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. "a", "b" und "c" sind nach der Anzahl der zu berück­sichtigenden Haushalts­mitglieder unterschiedene Werte.

Die zur Bestimmung des Wohngeldes erforderlichen Kalkulationen und Rundungen sind in einer fest vorgegebenen Reihenfolge auszuführen. Sind mehr als zwölf Haushalts­mitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushalts­mitglied das hier ermittelte monatliche Wohngeld um jeweils 65 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuschuss­fähigen Miete bzw. monatlichen Belastung.

5. Wohngeld 2025 für Familie Roth

Das Wohngeld für Familie Roth wird folgendermaßen bestimmt:

5.1. Bestimmung von "M"

Für "M" ist die zuschuss­fähige monatliche Miete/Belastung inkl. Heizkostenentlastung einzusetzen, gemäß Anlage 3 des Wohngeldgesetzes bei 4 zu berück­sich­tigenden Haushalts­mitgliedern jedoch mindestens 92 Euro.

Für Familie Roth gilt M = 997,80 Euro.

5.2 Bestimmung von "Y"

Für "Y ist das monatliche Gesamteinkommen einzusetzen, gemäß Anlage 3 bei 4 zu berück­sich­tigenden Haushalts­mitgliedern jedoch mindestens 1 132 Euro.

Für Familie Roth gilt Y = 1 778,25 Euro.

5.3 Einsetzen von "M", "Y" und "a, b, c" in die Wohngeldformel

Gemäß Anlage 2 des Wohnbgeld­gesetzes gelten die Werte a=0,010, b=0,00022 und c=0,000018. Es werden nun gemäß Anlage 2 nacheinander folgende Terme der obigen Formel mit je 10 Nachkomma­stellen kalkuliert:

z1 = a + b × M + c × Y,
z2 = z1 × Y,
z3 = M − z2,
z4 = 1,15 × z3

Vorliegend ist also

z1 = 0,01 + 0,0002163 × 997,80 + 0,0000176 × 1 778,25,
z2 = 0,2571213400 × 1 778,25
z3 = 997,80 − 457,2260228550
z4 = 1,15 × 540,5739771450

z4 ist mit 621,66 Euro das ungerundete monatliche Wohngeld und wird noch ab 0,50 Euro auf volle Euro aufgerundet, sonst abgerundet (⇒ 622 Euro).

5.4 Check, ob Wohngeld größer Wohngeld-Mindestbetrag

Das ermittelte Wohngeld von 622 Euro ist größer als der erforderliche Wohngeld-Mindestbetrag von 10 Euro. Denn gemäß § 21 WoGG bestünde kein Wohngeldanspruch, wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde.

Das monatliche Wohngeld beträgt 2025 schließlich 622 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 21.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 18 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"

  • Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
  • Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
  • Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
  • Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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