Wie viel Wohngeld bekommen wir? Dazu erreichen uns viele Fragen unserer Besucher. Hier zeigen wir das Beispiel der Familie Roth (Name geändert). Schritt für Schritt zeigen wir, wie hoch das Wohngeld ist.
Folgende Seiten empfehle ich
So haben wir das Wohngeld 2026 für die Roths ermittelt.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Familie Roth kann die Miete nicht mehr vollständig selbst bezahlen. Sie möchte wissen, wie viel Wohngeld ihr 2026 monatlich als Zuschuss zur Miete zusteht.
- Familie Roth wohnt in Köln und zahlt eine Kaltmiete von 800 Euro im Monat.
- Herr Roth arbeitet und verdient monatlich 2 500 Euro brutto.
- Max Roth, der 16-jährige Sohn, trägt Zeitungen aus und verdient 200 Euro im Monat.
- Frau Roth und der jüngere Sohn Moritz haben keine eigenen Einkünfte.
1. Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Nach § 5 WoGG gilt als Haushaltsmitglied die Person, die Wohngeld beantragt. Dazu zählen auch der Ehepartner und die Kinder, die mit im Haushalt leben.
Laut § 6 WoGG werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, außer sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Das betrifft z. B. Personen, die Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, weil dort die Mietkosten bereits enthalten sind (§ 7 WoGG).
| Berücksichtigte Haushaltsmitglieder bei Familie Roth |
|---|
| 4 Haushaltsmitglieder werden beim Wohngeld berücksichtigt. |
Für diese Personen werden das monatliche Einkommen und die zuschussfähige Miete ermittelt. Die Anzahl der berückstigten Haushaltsmitglieder geht später auch in die Ermittlung des Wohngelds nach § 19 WoGG ein.
Was andere Leser auch gelesen haben
2. Gesamteinkommen
Für das Wohngeld wird das monatliche Gesamteinkommen ermittelt. Es setzt sich aus den Nettoeinkünften aller Haushaltsmitglieder zusammen – nach Abzug von Freibeträgen und Unterhaltspflichten.
2.1 Nettoeinkommen von Herrn Roth
Vom Bruttoeinkommen werden pauschal Werbungskosten und 10 % für Steuer, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen, wenn diese gezahlt werden. So ergibt sich das wohngeldrechtliche Nettoeinkommen.
Herr Roth kann monatlich 102,50 Euro als Werbungskosten ansetzen. Das ist ein Zwölftel des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrags von 1 230,00 Euro.
Da Herr Roth Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt, werden zusätzlich 30 % pauschal abgezogen.
| Brutto | 2 500,00 € |
| − Werbungskosten | 102,50 € |
| = zu versteuerndes Einkommen | 2 397,50 € |
| − Pauschale 30 % | 719,25 € |
| = Nettoeinkommen von Herrn Roth | 1 678,25 € |
2.2 Nettoeinkommen von Max Roth
Max Roth arbeitet als Zeitungszusteller. Er zahlt keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge, deshalb gilt sein Brutto auch als Netto.
| Brutto | 200,00 € |
| − Werbungskosten | 0,00 € |
| = zu versteuerndes Einkommen | 200,00 € |
| − Pauschale 0 % | 0,00 € |
| = Nettoeinkommen von Max Roth | 200,00 € |
2.3 Summe der Nettoeinkommen
Das sind die zusammengerechneten Nettoeinkünfte aller Haushaltsmitglieder, die für das Wohngeld zählen.
Gesamtbetrag der Nettoeinkommen: 1 878,25 Euro
2.4 Abzüge (Freibeträge oder Unterhaltspflichten)
Max Roth ist unter 25 Jahre alt und arbeitet. Nach § 17 WoGG steht ihm ein Freibetrag in Höhe seiner Einnahmen zu, höchstens 1 200,00 Euro pro Jahr bzw. 100,00 Euro im Monat.
Freibetrag: 100,00 Euro monatlich
2.5 Gesamteinkommen
Das monatliche Gesamteinkommen der Familie Roth beträgt 1 778,25 Euro.
3. Zuschussfähige Miete
Die Miete, die mit Wohngeld bezuschusst werden kann, richtet sich nach der tatsächlichen Miete. Sie darf aber den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab.
3.1 Kaltmiete
Für die Ermittlung zählt die Miete, die von allen berücksichtigten Haushaltsmitgliedern gezahlt wird. Da bei Familie Roth alle vier Personen berücksichtigt werden, gilt die gesamte monatliche Miete.
Die monatliche Kaltmiete beträgt 800 Euro.
3.2 Mietstufe
Das Wohngeld gilt nur bis zu bestimmten Miethöchstbeträgen nach § 12 WoGG. Diese Werte sind in Deutschland nach sieben Mietstufen eingeteilt. Niedrige Mietstufen (1–2) liegen unter dem Bundesdurchschnitt, Stufe 3 entspricht etwa dem Durchschnitt, Stufen 4–7 liegen darüber. Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern werden zusammengefasst.
Für Köln gilt Mietstufe 6.
3.3 Zuschussfähiger Höchstbetrag
3.3.1 Höchstbetrag ohne Klimakomponente
Der zuschussfähige Höchstbetrag für Miete oder Belastung liegt bei 1 035,00 Euro (4 Haushaltsmitglieder, Mietstufe 6, § 23 WoGV).
Höchstbetrag ohne Klimakomponente: 1 035,00 Euro.
3.3.2 Zuschlag durch die Klimakomponente
Die Klimakomponente erhöht den Höchstbetrag, um energetische Sanierungen mit höheren Mieten zu berücksichtigen. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist der Zuschlag:
| Klimakomponente | |
|---|---|
| Haushaltsmitglieder | Zuschlag zum Höchstbetrag |
| 1 | 19,20 |
| 2 | 24,80 |
| 3 | 29,60 |
| 4 | 34,40 |
| 5 | 39,20 |
| jedes weitere | + 4,80 |
Klimakomponente für 4 Personen: 34,40 Euro.
3.3.3 Höchstbetrag gesamt
Der Gesamt-Höchstbetrag setzt sich aus dem Betrag von 1 035,00 Euro plus der Klimakomponente von 34,40 Euro zusammen.
Gesamt-Höchstbetrag: 1 069,40 Euro.
3.3.4 Zuschussfähige Miete
Wohngeld wird nur bis zur Summe aus Höchstbetrag (1 035,00 Euro) und Klimakomponente (34,40 Euro) gezahlt – also bis 1 069,40 Euro. Da die tatsächliche Miete der Familie Roth darunter liegt, gilt sie vollständig als zuschussfähig.
Zuschussfähige Miete: 800,00 Euro.
3.4 Heizkostenentlastung CO₂
Zur Entlastung bei der CO₂-Bepreisung werden feste monatliche Beträge berücksichtigt:
| Heizkostenentlastung CO₂ | |
|---|---|
| Haushaltsmitglieder | Entlastung |
| 1 | 14,40 |
| 2 | 18,60 |
| 3 | 22,20 |
| 4 | 25,80 |
| 5 | 29,40 |
| jedes weitere | + 3,60 |
Heizkostenentlastung bei 4 Personen: 25,80 Euro.
3.5 Zusätzliche Heizkostenkomponente
Zusätzlich gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Sie gleicht die hohen Energiekosten aus und wird als Zuschlag berücksichtigt:
| Heizkostenkomponente | |
|---|---|
| Haushaltsmitglieder | Zuschlag € |
| 1 | 96 |
| 2 | 124 |
| 3 | 148 |
| 4 | 172 |
| 5 | 196 |
| jede weitere | + 24 |
Dauerhafte Heizkostenkomponente: 172,00 Euro.
3.6 Zuschussfähiger Betrag inkl. Heizkosten
Die zuschussfähige Miete (800,00 Euro) wird um die CO₂-Entlastung (25,80 Euro) und die Heizkostenkomponente (172,00 Euro) ergänzt.
Zuschussfähige Miete inkl. Heizkosten: 997,80 Euro.
4. Allgemeine Wohngeldformel
Nach § 19 WoGG wird das Wohngeld mit einer festen Formel bestimmt. Dafür werden die zuvor ermittelten Werte eingesetzt. Das ungerundete monatliche Wohngeld gilt für bis zu zwölf Haushaltsmitglieder.
| Wohngeldformel nach § 19 WoGG |
|---|
| 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y) € |
Dabei gilt:
- M = die berücksichtigte monatliche Miete oder Belastung in Euro (einschließlich Heizkosten- und Klimakomponenten)
- Y = das monatliche Gesamteinkommen in Euro
- a, b und c = feste Werte, die sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder richten
Die Kalkulation und Rundung folgen einer festen Reihenfolge. Gibt es mehr als zwölf Haushaltsmitglieder, wird das ermittelte Wohngeld für das 13. und jedes weitere Mitglied um 65 Euro erhöht – jedoch höchstens bis zur Höhe der zuschussfähigen Miete.
5. Wohngeld 2026 für Familie Roth
Jetzt wird Schritt für Schritt ermittelt, wie hoch das Wohngeld für Familie Roth im Jahr 2026 ist.
5.1 Bestimmung von „M“
Der Wert M steht für die zuschussfähige monatliche Miete oder Belastung, einschließlich der Heizkostenentlastung. Nach Anlage 3 des Wohngeldgesetzes muss „M“ mindestens 92 Euro betragen.
Für Familie Roth gilt: M = 997,80 Euro.
5.2 Bestimmung von „Y“
Der Wert Y steht für das monatliche Gesamteinkommen. Nach Anlage 3 bei 4 zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern beträgt der Mindestwert 1 132 Euro.
Für Familie Roth gilt: Y = 1 778,25 Euro.
5.3 Einsetzen der Werte in die Wohngeldformel
Nach Anlage 2 des Wohngeldgesetzes gelten für Familie Roth die Konstanten a = 0,010, b = 0,00022 und c = 0,000018. Mit diesen Werten wird die Formel Schritt für Schritt ausgeführt:
z1 = a + b × M + c × Y
z2 = z1 × Y
z3 = M − z2
z4 = 1,15 × z3
Konkret ergibt sich:
z1 = 0,01 + 0,0002163 × 997,80 + 0,0000176 × 1 778,25
z2 = 0,2571213400 × 1 778,25
z3 = 997,80 − 457,2260228550
z4 = 1,15 × 540,5739771450
Das Ergebnis ist ein ungerundetes monatliches Wohngeld von 621,66 Euro. Dieser Betrag wird kaufmännisch gerundet – ab 0,50 Euro auf-, darunter abgerundet – und ergibt somit 622 Euro.
5.4 Prüfung auf Mindestbetrag
Das ermittelte Wohngeld von 622 Euro liegt über dem Mindestbetrag von 10 Euro gemäß § 21 WoGG. Wäre der Betrag kleiner, bestünde kein Anspruch auf Wohngeld.
Das monatliche Wohngeld liegt 2026 bei 622 Euro.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Grundsicherungsgeld berechnen, Grundsicherungsrechner, Kinderzuschlag 2026 berechnen, Kindergeld-Rechner, Stromkostenrechner, qm berechnen, Soli-Rechner 2026, Mindestlohn ausrechnen, Römische Zahlen, Rechner für geringfügige Beschäftigung, Härtefallrechner Zahnersatz
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeld 2025: Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (Bundesrat)
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 19 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- Prüfen der Bestimmungen zum Wohngeld 2026. Es sind keine Änderungen zum Vorjahr erfolgt.
- Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
- Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

