
Berechnen Sie das Wohngeld für Ihren Wohnort in Nordrhein-Westfalen mit dem Wohngeldrechner NRW.
Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in NRW an. Dies kann Köln, Bonn, Dortmund, Essen, Düsseldorf oder Gütersloh sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner in NRW. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise Nordrhein-Westfalens finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben.
Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in NRW berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen zu Wohngeld
Falls Sie Bewohner eines Pflegeheims in Nordrhein-Westfalen sind, geben Sie bitte "Im Pflegeheim" als Wohnort an. Gemäß Wohngeldgesetz wird dann die höchste Mietstufe für die Wohngeldberechnung in NRW zugrunde gelegt.
Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in NRW oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungsbeispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Ab 2020 kommt es zu einer Reform des Wohngeldes. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größenordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berechtigten Haushalte wird deutlich steigen.
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 23.02.2023
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 23.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 11.10.2022
- 19.04.2023: Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- 11.10.2022: Überarbeitung der Klimakomponente im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- 03.10.2022: Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Mietstufe Kreis Borken in NRW ?
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
der Kreis Borken in NRW hat die Mietstufe 2, nicht wie hinterlegt die Mietstufe 1! Von einer Herabsenkung ist mir nichts bekannt.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Wohngeldgesetz in der Fassung ab 01.01.2020 liegt derzeit noch als Gesetzesentwurf vor. Dieser wird u.a. vom Bundesrat veröffentlicht, wie Sie unseren Quellenangaben entnehmen können. Dort können Sie auf Seite 48 oben ersehen, dass der Kreis Borken als Grundlage für das Wohngeld ab 2020 mit Mietstufe 1 versehen ist. Wir gehen zunächst davon aus, dass der Gesetzesentwurf mit entsprechender Sorgfalt erstellt wurde und hierbei kein Fehler vorliegt.
Wenn Sie hierzu andere Informationen erhalten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber informieren könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen damit klären und verbleibe