
Berechnen Sie das Wohngeld für Ihren Wohnort in Rheinland-Pfalz mit dem Wohngeldrechner RLP.
Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Rheinland-Pfalz an. Dies kann Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz oder Worms sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner in RLP. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise aus Rheinland-Pfalz finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Rheinland-Pfalz.
Weiterführende Informationen zu Wohngeld
Als Bewohner eines Pflegeheims in Rheinland-Pfalz, geben Sie bitte "Im Pflegeheim" als Wohnort an. Gesetzeskonform wird dann die höchste Mietstufe für die Wohngeldberechnung in RLP zugrunde gelegt.
Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Rheinland-Pfalz oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungsbeispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Ab 2020 kommt es zu einer Reform des Wohngeldes. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größenordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berechtigten Haushalte wird deutlich steigen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde zuletzt am 12.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- 19.04.2023: Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- 11.10.2022: Überarbeitung der Klimakomponente im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- 03.10.2022: Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite