Geben Sie bitte Ihren Wohnort an. Exemplarisch kann dies München, Würzburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg oder Ingolstadt sein, aber auch jede andere Gemeinde ab 10.000 Einwohner in Bayern. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte Ihren Landkreis an.
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Als Pflegeheimbewohner in Bayern geben Sie bitte als Wohnort "Im Pflegeheim" an, damit automatisch und gesetzeskonform die höchste Mietstufe für die Bestimmung des Wohngeldes in Bayern genutzt wird.
Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau berücksichtigt. Dazu finden Sie eine Übersicht über alle Mietstufen in Bayern.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeld 2025: Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (Bundesrat)
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.09.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 18 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
- Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite