Wohngeld

Mietstufen Brandenburg für das Wohngeld 2026

Thema Wohngeld ﹣ Mietstufen Brandenburg

Wohngeld wird nur für den Teil der Miete gezahlt, der einen bestimmten Höchst­betrag nach § 12 WoGG nicht übersteigt. Die Höhe dieses Betrags hängt unter anderem von der Mietstufe ab.

Mietstufen: So werden sie festgelegt

Das Statistische Bundesamt legt sie in Brandenburg fest. Das gilt für Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern, wie in Brandenburg z.B. in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) oder Oranien­burg. Kleinere Orte und gemeindefreie Gebiete gehören zum Kreis.

Wenn sich die Höchstbeträge für Wohngeld ändern, werden die Mietstufen neu festgelegt. Grundlage sind zwei Ergebnisse der jährlichen Statistik zum Wohngeld in Folge.

In unserem Ratgeber Wohngeld Brandenburg finden Sie viele Infos. Dort können Sie Ihr Wohngeld berechnen.

Zuordnung von Mietstufen und Mietenniveaus

Zu welcher Mietstufe eine Gemeinde in Brandenburg gehört, hängt vom Mietenniveau aller Wohnungen in Deutschland ab, für die Wohngeld geleistet wird. Das Mietenniveau zeigt, wie stark die Mieten pro Quadratmeter vom Durchschnitt abweichen.

Zuordnung von Mietniveaus zu den Mietstufen gemäß § 12 Wohngeldgesetz
StufeMietniveau
1niedriger als minus 15 Prozent
2minus 15 Prozent bis niedriger als minus 5 Prozent
3minus 5 Prozent bis niedriger als 5 Prozent
45 Prozent bis niedriger als 15 Prozent
515 Prozent bis niedriger als 25 Prozent
625 Prozent und höher
735 Prozent und höher

Mietstufen der Gemeinden in Brandenburg

Alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern in Brandenburg stehen in der Liste. Für den Antrag auf Wohngeld 2026 gelten die neuen Werte in der Spalte "Mietstufe 2023-2026". Zum Vergleich: Bis 2022 galten die Werte in der Spalte "Mietstufe 2020-2022".

Wenn Sie in Brandenburg in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern wohnen oder in einem gemeindefreien Gebiet, sehen Sie Ihre Mietstufe in der Tabelle Mietstufen der Kreise in Brandenburg.

Mietstufen der Gemeinden in Brandenburg - Grundlage für Wohngeld 2026
GemeindeMietstufe für Wohngeld 2023-2026Mietstufe für Wohngeld 2020-2022
Ahrensfelde-3
Ahrensfelde-Blumberg2-
Angermünde22
Bad Belzig22
Bad Freienwalde (Oder)11
Beelitz23
Bernau bei Berlin33
Blankenfelde-Mahlow44
Brandenburg a. d. Havel22
Brieselang45
Cottbus22
Dallgow-Döberitz5-
Eberswalde33
Eisenhüttenstadt23
Erkner43
Falkensee44
Finsterwalde22
Forst (Lausitz)11
Frankfurt (Oder)22
Fredersdorf-Vogelsdorf44
Fürstenwalde/Spree22
Glienicke/Nordbahn65
Guben12
Hennigsdorf33
Hohen Neuendorf44
Hoppegarten55
Jüterbog11
Kleinmachnow54
Kloster Lehnin32
Königs Wusterhausen33
Lauchhammer12
Luckenwalde22
Ludwigsfelde33
Lübben/Spreewald22
Lübbenau/Spreewald11
Michendorf55
Mühlenbecker Land34
Nauen33
Neuenhagen bei Berlin34
Neuruppin22
Oberkrämer33
Oranienburg33
Panketal44
Perleberg11
Petershagen/Eggersdorf33
Potsdam, Stadt44
Prenzlau22
Pritzwalk11
Rangsdorf33
Rathenow12
Rüdersdorf bei Berlin22
Schönefeld43
Schöneiche bei Berlin43
Schorfheide2-
Schwedt/Oder22
Schwielowsee44
Senftenberg22
Spremberg22
Stahnsdorf44
Strausberg22
Teltow, Stadt44
Templin22
Velten32
Wandlitz43
Werder (Havel)43
Wildau44
Wittenberge11
Wittstock/Dosse11
Zehdenick11
Zeuthen33
Zossen22

Mietstufen der Kreise in Brandenburg

Alle Kreise in Brandenburg stehen in der folgenden Liste. Für den Antrag auf Wohngeld 2026 gelten die neuen Werte in der Spalte "Mietstufe 2023-2026". Zum Vergleich: Bis 2022 galten die Werte in der Spalte "Mietstufe 2020-2022".

Wenn Sie in Brandenburg in einer Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern wohnen, finden Sie Ihre Mietstufe in der Tabelle Mietstufen der Gemeinden in Brandenburg.

Mietstufen der Kreise in Brandenburg - Grundlage für Wohngeld 2026
KreisMietstufe für Wohngeld 2023-2026Mietstufe für Wohngeld 2020-2022
Kreis Barnim22
Kreis Dahme-Spreewald22
Kreis Elbe-Elster11
Kreis Havelland22
Kreis Märkisch-Oderland11
Kreis Oberhavel12
Kreis Oberspreewald-Lausitz11
Kreis Oder-Spree32
Kreis Ostprignitz-Ruppin11
Kreis Potsdam-Mittelmark22
Kreis Prignitz11
Kreis Spree-Neiße11
Kreis Teltow-Fläming12
Kreis Uckermark11

Regionaler Bezug

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Quellenangaben

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Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 19 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"

  • Prüfen der Bestimmungen zum Wohngeld 2026. Es sind keine Änderungen zum Vorjahr erfolgt.
  • Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
  • Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
  • Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
  • Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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