Wohngeld

Wohngeldtabellen 2026

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In den Tabellen sehen Sie die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein Anspruch auf Wohngeld möglich ist. Die genaue Grenze richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und nach der Mietstufe – also dem Mietniveau an Ihrem Wohnort.

Weitere Infos zu den Wohngeldtabellen

Unter den Tabellen finden Sie Details zur Ermittlung des Einkommens, den pauschalen Abzügen zwischen 10 und 30 Prozent und den Mietstufen.

Oder nutzen Sie direkt unseren Wohngeldrechner 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 1

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 1

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 4431 6041 8042 062
21 9532 1702 4422 790
32 4532 7263 0673 505
43 3243 6944 1554 749
53 8224 2474 7785 460
64 3194 7995 3996 170
74 7615 2905 9526 802
85 0015 5576 2527 145
95 6586 2877 0738 083
106 4087 1208 0109 155

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 1

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 2

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 2

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 4771 6421 8472 110
21 9962 2182 4952 852
32 5042 7833 1303 578
43 3913 7684 2394 845
53 8944 3274 8685 563
64 3954 8845 4946 279
74 8405 3786 0506 915
85 0735 6376 3427 248
95 7416 3797 1778 202
106 4897 2108 1129 270

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 2

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 3

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 3

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 5091 6771 8872 156
22 0372 2642 5472 910
32 5522 8363 1903 646
43 4523 8364 3154 932
53 9624 4034 9535 660
64 4674 9645 5846 382
74 9135 4596 1427 019
85 1395 7106 4247 342
95 8186 4657 2738 312
106 5647 2948 2059 378

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 3

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 4

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 4

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 5411 7131 9272 202
22 0802 3122 6002 972
32 6002 8893 2503 715
43 5163 9074 3955 023
54 0324 4805 0405 760
64 5395 0445 6746 485
74 9875 5426 2347 125
85 2055 7846 5077 436
95 8966 5527 3708 423
106 6407 3788 3009 486

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 4

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 5

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 5

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 5681 7431 9602 240
22 1142 3492 6433 020
32 6402 9343 3003 772
43 5703 9674 4635 100
54 0894 5445 1125 842
64 5985 1095 7486 569
75 0475 6086 3097 211
85 2575 8426 5727 511
95 9566 6187 4458 509
106 6997 4448 3749 570

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 5

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 6

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 6

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 5931 7701 9922 276
22 1472 3862 6843 068
32 6782 9763 3483 826
43 6194 0224 5245 170
54 1434 6045 1795 919
64 6595 1775 8246 656
75 1115 6796 3897 302
85 3175 9086 6477 596
96 0286 6987 5358 612
106 7717 5248 4649 673

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 6

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

Wohngeldtabellen für Mietstufe 7

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2026 bei Mietstufe 7

Haus­halts­mit­glie­der Ein­kom­mens­grenze Maximales Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor pauschalem Abzug von
10 %20 %30 %
11 6191 7992 0242 313
22 1812 4242 7273 116
32 7173 0193 3973 882
43 6714 0794 5895 245
54 2004 6675 2506 000
64 7175 2425 8976 739
75 1715 7466 4647 388
85 3695 9666 7127 671
96 0906 7677 6138 700
106 8317 5908 5399 759

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2025 bei Mietstufe 7

Die Einkommensgrenzen für 2025 sind identisch mit den obigen Werten für 2026.

So wird das Einkommen fürs Wohngeld berechnet

Die Einkommensgrenzen in den Wohngeldtabellen beziehen sich auf das monatliche Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder, die beim Antrag berücksichtigt werden. Grundlage ist das Jahreseinkommen aller Personen im Haushalt, abzüglich der im nächsten Abschnitt genannten Freibeträge.

Das Jahreseinkommen setzt sich aus steuerpflichtigen Einkünften und bestimmten steuerfreien Einnahmen zusammen. Dabei werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung (10, 20 oder 30 %) berücksichtigt. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Um das monatliche Gesamteinkommen zu ermitteln, wird das Jahreseinkommen durch zwölf geteilt.

Weitere Details finden Sie auf unserer Rechnerseite unter der Eingabehilfe zum Monatseinkommen.

Besondere Freibeträge beim Wohngeld 2026

Von den Jahreseinkommen der Haushaltsmitglieder können folgende Freibeträge abgezogen werden:

  • 1.800 Euro pro Jahr für jedes Mitglied mit Schwerbehinderung
  • 1.320 Euro für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gezahlt wird
  • Bis zu 1.200 Euro jährlich für jedes unter 25-jährige Kind im Haushalt mit eigenem Erwerbseinkommen
  • 750 Euro pro Jahr für Personen nach Bundesentschädigungsgesetz (Opfer nationalsozialistischer Verfolgung oder Gleichgestellte)
  • Gesetzlich festgelegte Unterhaltszahlungen, sofern notariell, gerichtlich oder amtlich festgehalten

Pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben

Beim Jahreseinkommen werden feste Pauschalen berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass nur das verfügbare Einkommen zählt.

10 % je Abzugsart

Nach § 16 Wohngeldgesetz werden je 10 % vom Bruttoeinkommen abgezogen, wenn im Bewilligungszeitraum Zahlungen anfallen für:

Maximal können also 30 % abgezogen werden.

Beispiele

  • Rentner: 10 % Abzug (Beiträge zur Krankenversicherung) – Spalte "10 %" in den Tabellen
  • Beamte: 20 % Abzug (Steuern + Krankenversicherung) – Spalte "20 %"
  • Arbeitnehmer: 30 % Abzug (Steuern + Kranken- und Rentenversicherung) – Spalte "30 %"

Mietstufe für Ihren Wohnort

Welche Mietstufe an Ihrem Wohnort gilt, können Sie in den Mietstufen-Tabellen der Bundesländer nachsehen:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 19 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"

  • Prüfen der Bestimmungen zum Wohngeld 2026. Es sind keine Änderungen zum Vorjahr erfolgt.
  • Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
  • Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
  • Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
  • Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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