Wohngeld

Einkommensgrenzen zum Wohngeld

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Wohngeldrechner

Der praktische Wohngeldrechner vom Marktführer berechnet das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz anhand Haushaltsgröße, Einkommen, Miethöhe und Mietniveau an Ihrem Wohnort.

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Wohngeld zu erhalten? Die nachfolgenden Wohngeld­tabellen zeigen die Einkommens­grenzen, also die Höchst­einkommen an, bei deren Über­schrei­tung kein Wohngeld­anspruch mehr besteht. Die Höhe dieser Einkommens­grenzen für das Wohngeld sind nicht explizit im Gesetz festgelegt. Sie ergeben sich durch Berechnung mittels der allgemeinen Wohngeld­formel des Wohngeld­gesetzes. Dabei ist das maximale Gesamt­einkommen abhängig von der Anzahl der zu berück­sichti­genden Haushalts­mitglieder sowie von der jeweiligen Mietstufe, also dem entsprechenden Mietniveau an Ihrem Wohnort. Sie können die Einkommens­grenzen auch mit unserem Wohngeld­rechner überprüfen und nachrechnen.


Höchsteinkommen bei Mietstufe 1 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 1 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 3721 5251 7151 961
21 8542 0602 3182 649
32 3282 5872 9103 326
43 1473 4973 9344 496
53 6144 0164 5185 163
64 0794 5335 0995 828
74 4894 9885 6126 413
84 7135 2375 8926 733
95 3215 9136 6527 602
106 0066 6747 5088 580

Höchsteinkommen bei Mietstufe 2 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 2 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4051 5621 7572 008
21 8962 1072 3702 709
32 3762 6402 9703 395
43 2123 5694 0154 589
53 6844 0944 6055 263
64 1534 6155 1925 933
74 5665 0745 7086 523
84 7845 3165 9806 835
95 4026 0036 7537 718
106 0876 7647 6098 696

Höchsteinkommen bei Mietstufe 3 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 3 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4351 5951 7942 050
21 9362 1522 4202 766
32 4222 6923 0283 460
43 2713 6354 0894 673
53 7504 1674 6885 358
64 2234 6935 2796 033
74 6385 1545 7986 626
84 8505 3896 0636 929
95 4806 0896 8507 829
106 1656 8507 7078 808

Höchsteinkommen bei Mietstufe 4 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 4 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4661 6291 8332 095
21 9762 1962 4702 823
32 4702 7453 0883 529
43 3333 7044 1674 762
53 8184 2434 7735 455
64 2944 7725 3686 135
74 7115 2355 8896 730
84 9165 4636 1457 023
95 5566 1746 9457 938
106 2416 9357 8028 916

Höchsteinkommen bei Mietstufe 5 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 5 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4921 6581 8652 132
22 0092 2332 5122 870
32 5082 7873 1353 583
43 3853 7624 2324 836
53 8734 3044 8425 533
64 3524 8365 4406 218
74 7705 3005 9636 815
84 9685 5206 2107 098
95 6186 2437 0238 026
106 3017 0027 8779 002

Höchsteinkommen bei Mietstufe 6 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 6 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 5161 6851 8952 166
22 0412 2682 5522 916
32 5452 8283 1823 636
43 4343 8164 2934 906
53 9274 3644 9095 610
64 4124 9035 5156 303
74 8345 3726 0436 906
85 0285 5876 2857 183
95 6906 3237 1138 129
106 3757 0847 9699 108

Höchsteinkommen bei Mietstufe 7 für Wohngeld 2024

Höchst­einkommen bei Mietsufe 7 für Wohngeld 2024
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 5421 7141 9282 203
22 0742 3052 5932 963
32 5832 8703 2293 691
43 4853 8734 3574 979
53 9824 4254 9785 689
64 4704 9675 5886 386
74 8935 4376 1176 990
85 0815 6466 3527 259
95 7536 3937 1928 219
106 4387 1548 0489 198

Hinweis zum Begriff "Wohngeldtabelle"

Auf dieser Seite wird im Detail auf die Wohngeld­tabellen bezüglich der Einkommens­grenzen für das Wohngeld eingegangen. Wenn Sie statt des Wohngeldrechners die klassischen Wohngeldtabellen zur Berechnung des Wohngeldes benötigen, werden Sie z.B. fündig beim Bundes­ministerium des Innern und Heimat.

Ermittlung des Gesamteinkommens aller Bewohner

Die in den Wohngeldtabellen aufgeführten Einkommensgrenzen bzw. Höchsteinkommen spiegeln das monatliche Gesamteinkommen der zu berück­sichti­genden Haushalts­mitglieder wider. Das Gesamt­einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berück­sichti­genden Haushalt­smitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge für Alleinerziehende, erwerbstätige Kinder unter 25 und Schwerbehinderte sowie Abzugs­beträge für Unterhalts­leistungen. Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Das Jahres­einkommen eines zu berück­sichti­genden Haushalts­mitgliedes ist die Summe seiner positiven Einkünfte im Sinne des Einkommen­steuer­gesetzes zuzüglich bestimmter steuerfreier Einnahmen und abzüglich pauschaler Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Kindergeld zählt nicht zum Jahreseinkommen und damit nicht zum Gesamteinkommen. Mehr zu Ermittlung des Einkommens erfahren Sie auf unserer Rechnerseite u.a. unter der Eingabehilfe zum Monatseinkommen.

Absetzbare Beträge vorher abziehen

Wenn Sie absetzbare Beträge geltend machen können, wie zum Beispiel Werbungs­kosten oder Freibeträge, können die Brutto­einkommen entsprechend höher sein, ohne dass dadurch die Grenze des jeweiligen Gesamt­einkommens über­schritten wird.

Tabellen nach Mietstufen geordnet

In der rechten Tabellenhälfte finden Sie die Höchstbeträge des Brutto­einkommens, welche vor dem jeweiligen pauschalen Abzug für Steuern und Sozialversicherung den Grenzen des Brutto­einkommens entsprechen, bis zu denen ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Höhere Einkommensgrenzen nach der Wohngeldreform 2023/2024 aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes.

Zu den drei Hauptkomponenten des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes zählen eine starke Erhöhung der Heizkostenentlastung, eine ebenfalls entlastende Klimakomponente sowie eine Änderung der Wohngeldformel.

Pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung

Für der Berechnung des Jahres­einkommens jedes wohngeld­berechtigten Haushalts­mitglieds werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge vom Einkommen vor­genommen. Denn, falls vom Brutto­einkommen noch Steuern oder Sozial­abgaben zu leisten sind, werden diese auf diese Weise für das Wohngeld pauschal berück­sichtigt.

Jeweils 10 Prozent pauschal abziehbar

Gemäß § 16 Wohngeldgesetz sind bei der Ermittlung des Einkommens vom Brutto­einkommen jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungs­zeitraum die folgenden Steuern und Pflicht­beiträge zu leisten sind:

  • Steuern vom Einkommen,
  • Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung,
  • Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Renten­versicherung.

Alternativ können auch laufende Beiträge angegeben werden, die dem Zweck der Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Kranken- und Renten­versicherung entsprechen. Dies sind zum Beispiel frei­willige Beiträge zur gesetz­lichen Kranken- oder Renten­versicherung, Beiträge zu privaten Kranken­versicherungen oder Beiträge für Lebens­versicherungen.

Maximal können also 30 Prozent abgezogen werden, um das wohngeld­relevante pauschale Netto zu erhalten.

Beispiele

  • Rentner können pauschal 10 Prozent abziehen, da sie von ihrer Rente Beiträge zur Kranken­versicherung abführen müssen.
  • Beamte können 20 Prozent abziehen, da von ihrem Gehalt Steuern und Beiträge zur Kranken­versicherung abgehen.
  • Arbeit­nehmer, die sowohl Steuern zahlen als auch Beiträge zur Kranken- und Renten­versicherung leisten, können 30 Prozent abziehen.

Hier finden Sie die Mietstufe zu Ihrem Wohnort

Welche Mietstufe an Ihrem Wohnort gilt, finden Sie in den Mietstufen-Tabellen der einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Weiterführende Informationen zu Wohngeld

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde zuletzt am 14.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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