Wohngeld

Einkommensgrenzen zum Wohngeld

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Wohngeldrechner

Der praktische Wohngeldrechner vom Marktführer berechnet das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz anhand Haushaltsgröße, Einkommen, Miethöhe und Mietniveau an Ihrem Wohnort.

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Wohngeld zu erhalten? Die nachfolgenden Wohngeld­tabellen zeigen die Einkommens­grenzen, also die Höchst­einkommen an, bei deren Über­schrei­tung kein Wohngeld­anspruch mehr besteht. Die Höhe dieser Einkommens­grenzen für das Wohngeld sind nicht explizit im Gesetz festgelegt. Sie ergeben sich durch Berechnung mittels der allgemeinen Wohngeld­formel des Wohngeld­gesetzes. Dabei ist das maximale Gesamt­einkommen abhängig von der Anzahl der zu berück­sichti­genden Haushalts­mitglieder sowie von der jeweiligen Mietstufe, also dem entsprechenden Mietniveau an Ihrem Wohnort. Sie können die Einkommens­grenzen auch mit unserem Wohngeld­rechner überprüfen und nachrechnen.


Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 1

Höchsteinkommen bei Mietstufe 1 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 1 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 3721 5251 7151 961
21 8542 0602 3182 649
32 3282 5872 9103 326
43 1473 4973 9344 496
53 6144 0164 5185 163
64 0794 5335 0995 828
74 4894 9885 6126 413
84 7135 2375 8926 733
95 3215 9136 6527 602
106 0066 6747 5088 580

Höchsteinkommen bei Mietstufe 1 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 1 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
19861 0961 2331 409
21 3481 4981 6851 926
31 6481 8322 0602 355
42 1912 4352 7393 130
52 5042 7833 1303 578
62 8403 1563 5504 058
73 0933 4373 8674 419
83 4483 8324 3104 926
93 8034 2264 7545 433
104 2524 7255 3156 075

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 2

Höchsteinkommen bei Mietstufe 2 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 2 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4051 5621 7572 008
21 8962 1072 3702 709
32 3762 6402 9703 395
43 2123 5694 0154 589
53 6844 0944 6055 263
64 1534 6155 1925 933
74 5665 0745 7086 523
84 7845 3165 9806 835
95 4026 0036 7537 718
106 0876 7647 6098 696

Höchsteinkommen bei Mietstufe 2 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 2 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0261 1401 2831 466
21 4031 5591 7542 005
31 7091 8992 1372 442
42 2572 5082 8223 225
52 5762 8633 2203 681
62 9123 2363 6404 160
73 1693 5223 9624 528
83 5323 9254 4155 046
93 9014 3354 8775 573
104 3754 8625 4696 250

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 3

Höchsteinkommen bei Mietstufe 3 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 3 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4351 5951 7942 050
21 9362 1522 4202 766
32 4222 6923 0283 460
43 2713 6354 0894 673
53 7504 1674 6885 358
64 2234 6935 2796 033
74 6385 1545 7986 626
84 8505 3896 0636 929
95 4806 0896 8507 829
106 1656 8507 7078 808

Höchsteinkommen bei Mietstufe 3 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 3 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0621 1801 3281 518
21 4541 6161 8182 078
31 7671 9642 2092 525
42 3162 5742 8953 309
52 6422 9363 3033 775
62 9783 3093 7234 255
73 2393 5994 0494 628
83 6104 0124 5135 158
93 9944 4384 9935 706
104 4934 9935 6176 419

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 4

Höchsteinkommen bei Mietstufe 4 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 4 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4661 6291 8332 095
21 9762 1962 4702 823
32 4702 7453 0883 529
43 3333 7044 1674 762
53 8184 2434 7735 455
64 2944 7725 3686 135
74 7115 2355 8896 730
84 9165 4636 1457 023
95 5566 1746 9457 938
106 2416 9357 8028 916

Höchsteinkommen bei Mietstufe 4 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 4 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0991 2221 3741 570
21 5061 6741 8832 152
31 8262 0292 2832 609
42 3772 6422 9723 396
52 7093 0103 3873 871
63 0433 3823 8044 348
73 3073 6754 1344 725
83 6864 0964 6085 266
94 0834 5375 1045 833
104 6085 1205 7606 583

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 5

Höchsteinkommen bei Mietstufe 5 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 5 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 4921 6581 8652 132
22 0092 2332 5122 870
32 5082 7873 1353 583
43 3853 7624 2324 836
53 8734 3044 8425 533
64 3524 8365 4406 218
74 7705 3005 9636 815
84 9685 5206 2107 098
95 6186 2437 0238 026
106 3017 0027 8779 002

Höchsteinkommen bei Mietstufe 5 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 5 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1301 2561 4131 615
21 5491 7221 9372 213
31 8752 0842 3442 679
42 4262 6963 0333 466
52 7633 0703 4543 948
63 0953 4393 8694 422
73 3613 7354 2024 802
83 7464 1634 6835 352
94 1544 6165 1935 935
104 7005 2235 8756 715

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 6

Höchsteinkommen bei Mietstufe 6 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 6 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 5161 6851 8952 166
22 0412 2682 5522 916
32 5452 8283 1823 636
43 4343 8164 2934 906
53 9274 3644 9095 610
64 4124 9035 5156 303
74 8345 3726 0436 906
85 0285 5876 2857 183
95 6906 3237 1138 129
106 3757 0847 9699 108

Höchsteinkommen bei Mietstufe 6 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 6 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1581 2871 4481 655
21 5901 7671 9882 272
31 9212 1352 4022 745
42 4722 7473 0903 532
52 8133 1263 5174 019
63 1473 4973 9344 496
73 4183 7984 2734 883
83 8134 2374 7675 448
94 2364 7075 2956 052
104 8125 3476 0156 875

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 7

Höchsteinkommen bei Mietstufe 7 für Wohngeld 2023

Höchst­einkommen bei Mietsufe 7 für Wohngeld 2023
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 5421 7141 9282 203
22 0742 3052 5932 963
32 5832 8703 2293 691
43 4853 8734 3574 979
53 9824 4254 9785 689
64 4704 9675 5886 386
74 8935 4376 1176 990
85 0815 6466 3527 259
95 7536 3937 1928 219
106 4387 1548 0489 198

Höchsteinkommen bei Mietstufe 7 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 7 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1891 3221 4871 699
21 6331 8152 0422 333
31 9692 1882 4622 813
42 5192 7993 1493 599
52 8653 1843 5824 093
63 1963 5523 9954 566
73 4703 8564 3384 958
83 8714 3024 8395 530
94 3064 7855 3836 152
104 9075 4536 1347 010

Hinweis zum Begriff "Wohngeldtabelle"

Auf dieser Seite wird im Detail auf die Wohngeld­tabellen bezüglich der Einkommens­grenzen für das Wohngeld eingegangen. Wenn Sie statt des Wohngeldrechners die klassischen Wohngeldtabellen zur Berechnung des Wohngeldes benötigen, werden Sie z.B. fündig beim Bundes­ministerium des Innern und Heimat.

Ermittlung des Gesamteinkommens aller Bewohner

Die in den Wohngeldtabellen aufgeführten Einkommensgrenzen bzw. Höchsteinkommen spiegeln das monatliche Gesamteinkommen der zu berück­sichti­genden Haushalts­mitglieder wider. Das Gesamt­einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berück­sichti­genden Haushalt­smitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge für Alleinerziehende, erwerbstätige Kinder unter 25 und Schwerbehinderte sowie Abzugs­beträge für Unterhalts­leistungen. Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Das Jahres­einkommen eines zu berück­sichti­genden Haushalts­mitgliedes ist die Summe seiner positiven Einkünfte im Sinne des Einkommen­steuer­gesetzes zuzüglich bestimmter steuerfreier Einnahmen und abzüglich pauschaler Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Kindergeld zählt nicht zum Jahreseinkommen und damit nicht zum Gesamteinkommen. Mehr zu Ermittlung des Einkommens erfahren Sie auf unserer Rechnerseite u.a. unter der Eingabehilfe zum Monatseinkommen.

Absetzbare Beträge vorher abziehen

Wenn Sie absetzbare Beträge geltend machen können, wie zum Beispiel Werbungs­kosten oder Freibeträge, können die Brutto­einkommen entsprechend höher sein, ohne dass dadurch die Grenze des jeweiligen Gesamt­einkommens über­schritten wird.

Tabellen nach Mietstufen geordnet

In den Tabellen erhalten Sie zu jeder Mietstufe jeweils zwei Wohngeld­tabellen für die Höchsteinkommen: Eine Tabelle für 2023 sowie eine für 2022. In der rechten Tabellenhälfte finden Sie die Höchstbeträge des Brutto­einkommens, welche vor dem jeweiligen pauschalen Abzug für Steuern und Sozialversicherung den Grenzen des Brutto­einkommens entsprechen, bis zu denen ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Höhere Einkommensgrenzen nach der Wohngeldreform 2023 aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes.

Zu den drei Hauptkomponenten des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes zählen eine starke Erhöhung der Heizkostenentlastung, eine ebenfalls entlastende Klimakomponente sowie eine Änderung der Wohngeldformel. Diese Komponenten bewirken auch den Effekt der wesentlich höheren Einkommensgrenzen 2023 gegenüber dem Vorjahr. Daher wird ab 2023 bis zu einem höheren Einkommen Wohngeld gewährt. Durch die Erhöhung gibt es somit ab 2023 auch eine größere Anzahl Anspruchsberechtigter auf Wohngeld.

Pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung

Für der Berechnung des Jahres­einkommens jedes wohngeld­­berechtigten Haushalts­­mitglieds werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozial­­versicherungs­­beiträge vom Einkommen vor­genommen. Denn, falls vom Brutto­einkommen noch Steuern oder Sozial­abgaben zu leisten sind, werden diese auf diese Weise für das Wohngeld pauschal berück­sichtigt.

Jeweils 10 Prozent pauschal abziehbar

Gemäß § 16 Wohngeldgesetz sind bei der Ermittlung des Einkommens vom Brutto­einkommen jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungs­zeitraum die folgenden Steuern und Pflicht­beiträge zu leisten sind:

  • Steuern vom Einkommen,
  • Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung,
  • Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Renten­versicherung.

Alternativ können auch laufende Beiträge angegeben werden, die dem Zweck der Pflicht­­­beiträge zur gesetz­­lichen Kranken- und Renten­­­versicherung entsprechen. Dies sind zum Beispiel frei­willige Beiträge zur gesetz­­lichen Kranken- oder Renten­­­versicherung, Beiträge zu privaten Kranken­­versicherungen oder Beiträge für Lebens­­­versicherungen.

Maximal können also 30 Prozent abgezogen werden, um das wohngeld­relevante pauschale Netto zu erhalten.

Beispiele

  • Rentner können pauschal 10 Prozent abziehen, da sie von ihrer Rente Beiträge zur Kranken­versicherung abführen müssen.
  • Beamte können 20 Prozent abziehen, da von ihrem Gehalt Steuern und Beiträge zur Kranken­versicherung abgehen.
  • Arbeit­nehmer, die sowohl Steuern zahlen als auch Beiträge zur Kranken- und Renten­versicherung leisten, können 30 Prozent abziehen.

Hier finden Sie die Mietstufe zu Ihrem Wohnort

Welche Mietstufe an Ihrem Wohnort gilt, finden Sie in den Mietstufen-Tabellen der einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Weiterführende Informationen zu Wohngeld

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 23.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 23.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 11.10.2022

  • 19.04.2023: Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
  • 11.10.2022: Überarbeitung der Klimakomponente im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
  • 03.10.2022: Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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