Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Dann nutzen Sie gerne den folgenden Wegweiser, um Ihr Wohngeld zu zu beantragen. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch haben, dann verwenden Sie zunächst unseren Wohngeldrechner.
Beantragung von Wohngeld
Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie
So läuft der Antrag ab
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle oder direkt bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt/Gemeinde. Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Antrag gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Monate. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid. Eine jährliche Überprüfung Ihrer Ansprüche ist erforderlich - Sie erhalten dazu rechtzeitig Post vom Amt. Der Ablauf zusammengefasst:
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1.
Beratungstermin vereinbaren
Kontaktieren Sie eine der folgenden Beratungsstellen oder direkt Ihre Wohngeldstelle Ihrer Stadt/Gemeinde für einen persönlichen Termin.
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2.
Unterlagen zusammenstellen
Nutzen Sie unsere Checkliste, um alle notwendigen Dokumente vorzubereiten.
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3.
Antrag einreichen
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen bei der Wohngeldstelle ein. Manche Kommunen bieten auch die Antragstellung im Internet an. Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden.
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4.
Bearbeitung abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Monate.
Hier finden Sie Beratung
Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote in Ihrer Nähe. Das Sozialamt, die Rentenversicherung oder die Sozialverbände bieten kompetente Sozialberatung an. Auch die Seniorenbüros der Städte und Gemeinden unterstützen Sie bei der Antragstellung. Terminvereinbarungen sind meist telefonisch oder online möglich. Die Beratungsstellen helfen Ihnen nicht nur beim Ausfüllen der Formulare, sondern prüfen auch, ob Sie weitere Unterstützungsleistungen erhalten können. Für Menschen mit Migrationshintergrund gibt es oft muttersprachliche Beratungsangebote.
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Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde
Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen zum Wohngeld
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Mietervereinen oder Bei Seniorenberatungsstellen
Regionale Beratung zum Wohngeld in Ihrer Nähe.
Webseite: Mieterbund -
Sozialverbände
z.B. VdK oder Sozialverband Deutschland (SoVD)
Webseite: VDK, Caritas, AWO oder SoVD
Das Antragsformular für Wohngeld für Ihren Download
Ihren Wohngeldantrag müssen Sie schriftlich einreichen, dafür sollten Sie das vorgesehene Formular verwenden. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Angaben vergessen. Solch ein Formular für den Antrag auf Wohnzuschuss erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle. Sie können es aber auch im Internet zum Download finden.
Wohngeldanträge im Internet zum Download finden
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein Formular für Ihr Bundesland verwenden – jedes Land hat seine eigenen Vorlagen. Sicher sind die Unterschiede nur gering, solche Feinheiten können die Bearbeitung aber verzögern. Außerdem gibt es, wie oben beschrieben, getrennte Formulare für Mieter und für Hauseigentümer.
Um stets ein aktuelles Antragsformular zu erhalten, sollten Sie nach "Wohngeldstelle" in Verbindung mit dem Namen Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises, also z.B. "Wohngeldstelle Köln" googeln. Die Seiten der zuständigen Gemeinde stellen größtenteils die entsprechenden Wohngeldanträge zur Verfügung. Meist können Sie diese Vordrucke für den Wohngeldantrag direkt am Rechner mit ihren Daten vervollständigen und dann ausdrucken. Sie können Sie aber auch ausdrucken, wenn sie noch nicht ausgefüllt wurden und handschriftlich bearbeiten. Bitte in beiden Fällen nicht vergessen, Ihren Wohngeldantrag zu unterschreiben.
Formloser Wohngeldantrag zur Fristwahrung
Zur Wahrung der Monatsfrist können Sie das Wohngeld auch formlos, also mit einem einfachen Anschreiben, beantragen. Ein entsprechendes Musterschreiben haben wir für Sie hier vorbereitet. Sie müssen nur noch Ihre Daten ergänzen und unterschreiben.
Einen ordnungsgemäßen Antrag auf Wohngeld ersetzt das jedoch nicht, Sie müssen diesen mit allen erforderlichen Anlagen zeitnah einreichen. Dafür setzt Ihnen die Wohngeldstelle eine Frist von einem Monat. Dann wird das Wohngeld noch für den laufenden Monat bewilligt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeld 2025: Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (Bundesrat)
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.09.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 18 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
- Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite