Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern – von Rostock bis Schwerin und in allen weiteren Städten und Gemeinden des Bundeslandes. Maßgeblich ist dabei das örtliche Mietniveau. Einen Überblick über die Werte finden Sie hier: Mietstufen in Mecklenburg-Vorpommern.
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Bitte tragen Sie Ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern ein. Dies kann Schwerin, Rostock, Stralsund, Wismar oder jede andere Gemeinde ab 10.000 Einwohner sein. Sollte Ihr Wohnort nicht direkt auswählbar sein, wählen Sie den zuständigen Landkreis aus. Alle Landkreise erscheinen, sobald Sie im Feld „Wohnort“ den Begriff „Kreis“ eingeben.
Bewohner von Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern geben bitte unter Kaltmiete/Belastung „H“ an. So wird automatisch die höchste Mietstufe berücksichtigt, wie es das Wohngeldgesetz vorsieht.
Prüfen der Bestimmungen zum Wohngeld 2026. Es sind keine Änderungen zum Vorjahr erfolgt.
Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.