Ermitteln Sie hier, ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld in Schleswig-Holstein zusteht. Die Höhe richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau. Eine Übersicht aller Einstufungen finden Sie unter Mietstufen in Schleswig-Holstein.
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Hinweise für die Eingabe
Bitte geben Sie Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein an. Dies kann Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt, Elmshorn oder jede andere Gemeinde ab 10.000 Einwohner sein. Sollte Ihre Gemeinde nicht aufgelistet sein, tragen Sie bitte den Landkreis ein, in dem Sie wohnen. Alle Landkreise Schleswig-Holsteins erscheinen, sobald Sie im Feld „Wohnort“ den Begriff „Kreis“ eingeben.
Falls Sie in einem Pflegeheim in Schleswig-Holstein leben, geben Sie „H“ als Kaltmiete an. Damit wird automatisch die höchste Mietstufe für die Wohngeldermittlung zugrunde gelegt.
Weitere Informationen zum Wohngeld, auch für die übrigen Bundesländer, finden Sie auf der Seite unseres Wohngeldrechners 2026. Falls Sie den Ablauf lieber konkret nachvollziehen möchten, empfehlen wir unser Beispiel mit schrittweiser Erklärung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeld 2025: Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (Bundesrat)
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 19 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- Prüfen der Bestimmungen zum Wohngeld 2026. Es sind keine Änderungen zum Vorjahr erfolgt.
- Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
- Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

