
Mit dem Wohngeldrechner Schleswig-Holstein berechnen Sie das Wohngeld für Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein.
Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein an. Dies kann Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt oder Elmshorn sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner in Schleswig-Holstein. Falls Ihre Gemeinde nicht enthalten sein sollte, können Sie den Landkreis angeben, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise Schleswig-Holsteins finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in Schleswig-Holstein berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen zu Wohngeld
Fals Sie Pflegeheimbewohner in Schleswig-Holstein sind, geben Sie bitte als Wohnort "Im Pflegeheim" an. Dann wird gemäß Wohngeldgesetz die höchste Mietstufe für die Wohngeldberechnung in Schleswig-Holstein berücksichtigt.
Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Schleswig-Holstein oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungsbeispiel mit einer schrittweisen Herleitung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde zuletzt am 14.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite