Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Der Brutto Netto Rechner berechnet Ihr Nettogehalt anhand Ihrer Bruttobezüge. Nach Eingabe Ihres Geburtsjahres, der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrer Lohnsteuerklasse und ein paar weiterer Angaben berechnet der Brutto Netto Rechner Ihre Abzüge für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer sowie für Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Die Diagramme im Ergebnis des Brutto Netto Rechners veranschaulichen, wieviel von Ihrem Brutto-Gehalt netto übrig bleibt.
Steuerentlastungsgesetz 2022 vom Brutto Netto Rechner berücksichtigt
Der Brutto Netto Rechner berücksichtigt folgende am 20. Mai 2022 per Steuerentlastungsgesetz festgelegten und zum 1. Januar 2022 rückwirkenden Änderungen:
- Erhöhung des steuerlichen Grundfreibtrags von 9.984 auf 10.347 Euro sowie
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 auf 1.200 Euro.
Steuerentlastungsgesetz: Steuererstattung berechnen
Im Brutto Netto Rechner können Sie durch Auswahl des Steuerjahres "2022 (neu)" die Berechnung anhand der neuen, nun für ganz 2022 geltenden Freibeträge durchführen. Bei Auswahl von "2022 (alt)" können Sie die Berechnung anhand der nun nicht mehr geltenden Werte durchführen. So können Sie die seit Januar 2022 zu viel abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie ggf. Soli berechnen.
Alles zum Brutto Netto Rechner und zur Netto-Optimierung
Inhalt
Steuerjahr
Wählen Sie bitte im Brutto Netto Rechner das Steuerjahr aus, für das die Brutto Netto Berechnung durchgeführt werden soll.
Durch das am 20. Mai 2022 vom Bundesrat verabschiedete Steuerentlastungsgesetz wurde unter anderem der steuerliche Grundfreibtrag von 9.984 auf 10.347 Euro sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht. Durch die Auswahl von "2022 (neu)" können Sie die Brutto Netto Berechnung anhand der nun für ganz 2022 geltenden Freibeträge durchführen. Durch die Auswahl von "2022 (alt)" können Sie die Brutto Netto Berechnung anhand der inzwischen nicht mehr geltenden Werte für 2022 durchführen. Auf diese Weise können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Brutto-Netto vor und nach den rückwirkenden Erhöhungen vergleichen. Sie können somit die zu Jahresanfang zu viel abgeführten Steuern (Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer) berechnen. Die Art der Erstattung für die zu viel gezahlten Steuern lässt der Gesetzgeber offen, kann aber durch den Arbeitgeber z.B. wie folgt erfolgen:
- Berichtungung der Lohnsteueranmeldungen mit den zu hohen Steuerabzügen.
- Differenzberechnung in einer aktuellen Lohnsteueranmeldung für den Lohnzahlungszeitraum seit Januar 2022.
Bruttolohn
Geben Sie bitte im Brutto Netto Rechner für den gewählten Zeitraum,
Ihren entsprechenden Bruttolohn in Euro an.
Geburtsjahr
Wählen Sie bitte im Brutto Netto Rechner Ihr Geburtsjahr aus.
Daraus berechnet der Brutto Netto Rechner unter anderem den sogenannten
Altersentlastungsbetrag.
Den Altersentlastungsbetrag bekommen Steuerpflichtige, die älter als 64 Jahre sind.
Kinderfreibeträge
Die auf der Lohnsteuerkarte hinterlegten Kinderfreibeträge werden bei den Lohnsteuerklassen
I bis IV berücksichtigt.
Sie werden aufgrund des Kindergeldes nur beim eventuell anfallenden
Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer
berücksichtigt. Hierzu werden die Kinderfreibeträge im Brutto Netto Rechner vom Brutto abgezogen und erst von der so errechneten Steuer der
Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermittelt.
Steuerklasse
Wählen Sie hier bitte Ihre Lohnsteuerklasse aus. Viele weitere Informationen erhalten Sie in unserer Themenwelt
Steuerklassen.
Steuerklasse I : Zu Steuerklasse I gehören Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt lebende Verheiratete sowie Witwen und Witwer, sofern sie nicht alleinerziehend sind.
Steuerklasse II: Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, sofern ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, sie also alleinerziehend sind.
Steuerklasse III: Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte die Steuerklasse V hat. Voraussetzung ist, dass sie nicht dauernd getrennt leben.
Steuerklasse IV: Steuerklasse IV gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Höhe der Lohnsteuer ist identisch mit der Steuerklasse I.
Steuerklasse V: Steuerklasse V gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.
Steuerklasse VI: Steuerklasse VI ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte einzutragen, sobald ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht. In Steuerklasse VI werden keine Freibeträge berücksichtigt, weil diese schon bei der ersten Steuerklasse berücksichtigt wurden.
Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt
Geben Sie bitte an, ob Sie bereits älter als 23 Jahre sind und noch keine Kinder haben.
Anhand dieser Abfrage wird vom Brutto Netto Rechner gegebenenfalls ein erhöhter Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet.
Arbeitsstelle in Bundesland
Bitte wählen Sie im Brutto Netto Rechner aus, in welchem Bundesland Ihre Arbeitsstelle liegt. Mi Hilfe dieser Angabe kann der
Brutto Netto Rechner die Kirchensteuer und auch Bemessungsgrenzen sowie Sozialversicherungssätze berechnen.
Kirchensteuer
Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und
Baden-Württemberg 8nbsp;Prozent. In den übrigen Bundesländern beträgt er 9 Prozent der
Einkommensteuer. Der Brutto Netto Rechner
berechnet automatisch den richtigen Kirchensteuersatz anhand des ausgewählten Bundeslandes.
Rentenversicherungspflicht
Geben Sie bitte im Brutto Netto Rechner an, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind.
Krankenversicherung
Wählen Sie bitte im Brutto Netto Rechner den Beitragssatz zur Krankenversicherung aus.
Der normale Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
übernehmen jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent davon.
Der ermäßigte Krankenversicherungssatz beträgt 14,0 Prozent. Er gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben,
also z.B. Arbeitnehmer, die eine Rente oder eine Pension beziehen.
Wählen Sie bitte die dritte Auswahlmöglichkeit aus, wenn sie privat krankenversichert sind.
Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Geben Sie hier bitte den von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag ein. Voreingestellt ist hier im Brutto Netto Rechner der
durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag, welcher vom Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Der durchschnittliche
Zusatzbeitrag liegt 2021 und 2022 bei 1,3 Prozent. Er gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen
Zusatzbeitragssätze.
Der Zusatzbeitrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte geleistet, was der Brutto Netto Rechner automatisch berechnet.
Informieren Sie sich über die Höhe des von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrags in unserem Krankenkassen
Beitrags Rechner.
Weitere Einkünfte / Einträge in LSt-Karte
Nach Auswahl von "ja" erhalten Sie im Brutto Netto Rechner weitere Eingabefelder zur Angabe von Einmalbezügen, Bezügen aus mehrjähriger Tätigkeit
(Abfindungen) sowie Jahresfreibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen auf der Lohnsteuerkarte.
Umlagen
Nach Auswahl von "ja" erhalten Sie im Brutto Netto Rechner weitere Eingabefelder für die Umlagen U1, U2 und U3.
Die Umlagen wirken sich nur auf die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers aus. Die Umlagen haben keine Auswirkungen auf das Nettogehalt
des Arbeitnehmers.
News zum Brutto Netto Rechner
Mai 2022: Zum Jahresanfang 2022 rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags von von 9.984 auf 10.347 Euro und des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 auf 1.200 Euro im Brutto Netto Rechner aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022.
Weitere Online-Rechner
Berechnung Pendlerpauschale 2022, Rechner Steuerklassen, Soli-Rechner 2022, Stundenlohnrechner, Lohnfortzahlungsrechner, Rentenbeginn berechnen, Berechnung Rentenabschlag, Kreditrechner, Kalender
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Brutto Netto" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 25.05.2022
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Brutto Netto" wurden am 25.05.2022 umgesetzt durch Michael Mühl. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 25.05.2022: Veröffentlichung des Brutto Netto Rechners nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt