Erbschaftssteuer - 10 Fragen und Antworten über Höhe der Steuer, Freibeträge und vererbte Immobilien
Aktualisiert am von Michael MühlNutzen Sie unseren Erbschaftsteuerrechner, um die zu erwartende Besteuerung einer Schenkung oder einer Erbschaft zu berechnen.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Erbschaft und Erbschaftssteuer
01.
Wer muss Erbschaftssteuer bezahlen?Jeder, der als Erbe Vermögen erwirbt, muss Erbschaftssteuer zahlen.
02.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?Die Höhe der Erbschaftssteuer ist davon abhängig, wie hoch das Erbe ist und wie der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen war.
03.
Gibt es Freibeträge?Kinder haben bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro. Darüber hinaus erhalten sie je nach eigenem Alter einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro. Dabei ist dieser Versorgungsfreibetrag umso höher, je jünger das erbende Kind ist. Ausführliche Informationen zu den Freibeträgen gibt es in unserem Artikel zu Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer
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04.
Welchen Freibetrag hat der Ehepartner?Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro sowie einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Zudem unterliegen Zugewinnausgleichsansprüche nicht der Erbschaftssteuer.
05.
Was ist der Versorgungsfreibetrag?Die hinterbliebenden Ehepartner/Lebenspartner und Kinder erhalten neben dem allgemeinen Freibetrag noch einen weiteren sogenannten Versorgungsfreibetrag zur Sicherstellung ihrer Versorgung nach dem Tod des Partners bzw. des Elternteils. Der Versorgungsfreibetrag wird jedoch um den Wert der Hinterbliebenenrente gekürzt. Der Wert der Hinterbliebenenrente wird anhand der voraussichtlichen Dauer ihrer Bezüge ermittelt. Der Versorgungsfreibetrag beträgt für hinterbliebene Partner 256.000 Euro. Für Kinder bis zum 27. Geburtstag liegt der Versorgungsfreibetrag altersabhängig zwischen 10.300 Euro (20-27 Jahre) und 52.000 Euro (0-5 Jahre).
06.
Wie werden Immobilien in der Erbschaftssteuer berechnet?Grundsätzlich wird der Verkehrswert der vererbten Immobilie für die Erbschaftsteuer angesetzt. Anders wird jedoch verfahren, wenn die vererbte Immobilie vermietet ist oder von den Erben zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Vermietete Immobilien werden zu 90% ihres Verkehrswertes angesetzt. Der Erwerb für Ehepartner und Kinder ist sogar steuerfrei, sofern sie die geerbte Immobilie selber mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken nutzen. Bei Kindern gilt hierbei allerdings die Einschränkung, dass die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Ausführliche Informationen in unserem Artikel Vererben von Häusern, Wohnungen und Immobilien. Entnehmen Sie auch die Informationen zum Thema Erbschein.
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07.
Was gilt bei Schenkungen?Alle Freibeträge dürfen nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Deshalb ist nur für Schenkungen aus den vergangenen zehn Jahren Erbschaftssteuer fällig. Informieren Sie sich ausführlich in unserem Ratgeber zum Thema Schenkungssteuer
08.
Was gilt beim Berliner Testament?Das weit verbreitete Berliner Testament, in dem Ehepartner sich zu alleinigen Erben einsetzen und erst nach dem Tod beider Ehepartner die Kinder profitieren sollen, kann zu steuerlichen Nachteilen führen. Denn mit diesem Modell kann auch nur der Freibetrag des überlebenden Ehepartners genutzt werden, während die möglichen Freibeträge der Kinder ungenutz bleiben.
09.
Kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?Es gibt viele Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Beispielsweise kann das Erbe bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen unter Nutzung des alle 10 Jahre erneut möglichen Schenkungsteuerfreibetrags verringert werden. Auch kann man den Erben durch Adoption oder Heirat zu höheren Freibeträgen und/oder geringerer Besteuerung des Erbes verhelfen.
10.
Welche Frist gilt für die Erbschaftsteuererklärung?Der Erbe muss die Erbschaft innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen. Die Erbschaftsteuererklärung muss jedoch nur nach Anforderung durch das Finanzamt abgegeben werden.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Wikipedia)
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung am 16.01.2021
Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 16.01.2021 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 14.09.2019
- 14.09.2019: Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- 11.09.2019: Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Anpassung unseres Erbschaftsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaftsteuer
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt